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Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0 – Gefrorene Hühnerlebern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefrorene Lebern von Hühnern als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Andere gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern gehören in 0207.14.99.00.0, Brüste und Teile davon in 0207.14.50.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
von Hühnern
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Unterpositionunzerteilt, gefroren
UnterpositionTeile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt
UnterpositionTeile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren
Schlachtnebenerzeugnisse
ZolltarifnummerLebernDiese Seite
Zolltarifnummerandere
0207.24 – 0207.27von Truthühnern
0207.41 – 0207.45von Enten
0207.51 – 0207.55von Gänsen
Unterpositionvon Perlhühnern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0207.146-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0207.14.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0207.14.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0207.14.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓von HühnernDie Ware muss von Hühnern stammen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt das nach Abschnitt I, Anmerkung 1 auch für Jungtiere dieser Tiergattung.
✓Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenDie Ware muss gefroren sein. Die Erläuterungen zu dieser Gruppe nennen Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren.
✓SchlachtnebenerzeugnisseDie Ware muss ein Schlachtnebenerzeugnis sein und darf nicht zu den Teilen des Geflügels gehören.
✓LebernDie Ware muss eine Leber sein, wie der Wortlaut Lebern verlangt.
0207.14.91.00.0Gefrorene Hühnerlebern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0207.14.91

ZolltarifnummerWortlaut
0207.14.91.00.0Lebern

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.14.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0207.14.104Gefrorene und knochenlose Hähnchenfiletspitzen (Teil der Hähnchenbrust). Sie sind für den Einzelverkauf in Verpackungen zu 1 kg aufgemacht. Funktion oder Verwendung: Für die Verwendung als …
0207.14.992Hautstücke von Hähnchen mit unregelmäßiger Form, gewonnen aus Hähnchenschlachtkörpern (Keulen und Körper). Das Produkt hat eine hellcremefarbene bis rosafarbene Färbung, die Hautoberfläche ist von …
0207.14.602Hähnchenschenkel, tiefgefroren. Mit Knochen. Sie werden in Beuteln zu 1950 bis 2050 g angeboten. Für den Verzehr bestimmt.
0207.14.301Das Produkt sind gefrorene Hähnchenflügel. Sie sind für den Einzelhandel in Packungen von 1 kg verpackt. Für die Verwendung als Lebensmittel bestimmt.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0

€
0207.14.91.00.0Drittlandszoll6,4 %640 €745 €1.385 €
0207.14.91.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll56,4 %5.640 €1.095 €6.735 €
0207.14.91.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll56,4 %5.640 €1.095 €6.735 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0830Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Mexiko, Singapur, Chile, Israel, Neuseeland und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,9 %
Vietnam0,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0207.14.10 bis 0207.14.99Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0207.13.10 bis 0207.13.99 gelten sinngemäß.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-319/1010.11.2011Im Urteil C-319/10 geht es um die Berufung auf die WTO-Entscheidung vom 27. September 2005 für Anmeldungen zum zollrechtlich freien Verkehr, die vor diesem Tag erfolgt sind.
C-140/0829.10.2009Das Urteil C-140/08 legt die Einordnung von gefrorenem, durch maschinelles Entbeinen von Hühnern gewonnenem Separatorenfleisch fest, das für die menschliche Ernährung bestimmt ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0207.14.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19960207.14.91neu eingeführt · „Lebern“ · aus 87 Vorgängern
  2. 01.01.19960207.14.91.00.0neu eingeführt · „Lebern“ · aus 87 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.14.91.00.0

Fällt auf Lebern unter 0207.14.91.00.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Kontrolle gilt bei der Einfuhr von Lebern unter 0207.14.91.00.0?

Bei der Einfuhr gilt eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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