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Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0 – Gefrorene Hühnerteile, teilentbeint

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Gefrorene Hühnerteile, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören in diese Zolltarifnummer, auch wenn es Hälften, Flügel, Rücken, Brüste oder Schenkel sind. Schenkel und Teile davon mit allen Knochen gehören in 0207.14.60.00.0, Teile ohne Knochen in 0207.14.10.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
von Hühnern
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Unterpositionunzerteilt, gefroren
UnterpositionTeile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt
UnterpositionTeile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren
Teile
Zolltarifnummerohne Knochen
mit Knochen
ZolltarifnummerHälften oder Viertel
Zolltarifnummerganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
ZolltarifnummerRücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
ZolltarifnummerBrüste und Teile davon
ZolltarifnummerSchenkel und Teile davon
ZolltarifnummerandereDiese Seite
0207.24 – 0207.27von Truthühnern
0207.41 – 0207.45von Enten
0207.51 – 0207.55von Gänsen
Unterpositionvon Perlhühnern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0207.146-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0207.14.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0207.14.70.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0207.14.70.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓von HühnernDie Ware muss von Hühnern stammen. Das erkennen Sie an der Tierart, die bei der Ware angegeben ist.
✓Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenDie Ware muss gefroren sein und als Teil oder als Schlachtnebenerzeugnis vorliegen.
✓TeileDie Ware ist ein Teil des Hühnerkörpers und kein Schlachtnebenerzeugnis wie Lebern.
✓mit KnochenDie Ware muss ein Teil mit Knochen sein, nicht ein Teil ohne Knochen.
✓andere, also nicht: Hälften oder Viertel, ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen, Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen, Brüste und Teile …Hier gehören Teile mit Knochen, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, auch wenn sie als Hälften, Flügel, Rücken, Brüste oder Schenkel gelten. Behält ein solches Teil alle Knochen, gehört es in die Nummer seiner Teilart.
0207.14.70.00.0Gefrorene Hühnerteile, teilentbeint

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0207.14.70

ZolltarifnummerWortlaut
0207.14.70.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.14.70 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0207.14.104Gefrorene und knochenlose Hähnchenfiletspitzen (Teil der Hähnchenbrust). Sie sind für den Einzelverkauf in Verpackungen zu 1 kg aufgemacht. Funktion oder Verwendung: Für die Verwendung als …
0207.14.992Hautstücke von Hähnchen mit unregelmäßiger Form, gewonnen aus Hähnchenschlachtkörpern (Keulen und Körper). Das Produkt hat eine hellcremefarbene bis rosafarbene Färbung, die Hautoberfläche ist von …
0207.14.602Hähnchenschenkel, tiefgefroren. Mit Knochen. Sie werden in Beuteln zu 1950 bis 2050 g angeboten. Für den Verzehr bestimmt.
0207.14.301Das Produkt sind gefrorene Hähnchenflügel. Sie sind für den Einzelhandel in Packungen von 1 kg verpackt. Für die Verwendung als Lebensmittel bestimmt.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0

€
0207.14.70.00.0Drittlandszoll100,80 EUR je 100 kg–––
0207.14.70.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll100,80 EUR je 100 kg + 50 %–––
0207.14.70.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll100,80 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (11)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0823Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0830Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1946Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4169USA0 %seit 01.07.2021
09.4273Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4289Argentinien0 %seit 01.01.2022
09.4410Brasilien0 %seit 01.04.2026
09.4411Thailand0 %seit 01.01.2022
09.4412alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4965Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 100,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 34 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland25,20 EUR je 100 kg
Vietnam12,60 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0207.14.10 bis 0207.14.99Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0207.13.10 bis 0207.13.99 gelten sinngemäß.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-319/1010.11.2011Im Urteil C-319/10 geht es um die Berufung auf eine Entscheidung der Welthandelsorganisation (WHO) vom 27. September 2005 bei Anmeldungen, die vor diesem Datum erfolgt sind.
C-140/0829.10.2009Im Urteil C-140/08 geht es um gefrorenes, durch maschinelles Entbeinen von Hühnern gewonnenes Separatorenfleisch für die menschliche Ernährung und dessen Einreihung.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0207.14.70

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 6 Zollkontingente statt 11.
  1. 01.01.19960207.14.70neu eingeführt · aus 87 Vorgängern
  2. 01.01.19960207.14.70.00.0neu eingeführt · aus 87 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0

Gehören für den menschlichen Verzehr ungeeignete Hühnerteile in die Zolltarifnummer 0207.14.70.00.0?

Nein. Waren der Positionen 0201 bis 0208, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht in diese Zolltarifnummer. Gefrorene Hühnerteile, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind, können hier eingereiht werden.

Gibt es für 0207.14.70.00.0 einen Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung in Russland fällt auf diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Ist bei der Einfuhr von 0207.14.70.00.0 eine Veterinärkontrolle nötig?

Ja, bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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