Zum Hauptinhalt springen
HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 3204.16 – Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen

HS-Code · 6-stellig

Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe gehören in die Unterposition 3204.16 und damit zur Position 3204 (synthetische organische Farbmittel) im Kapitel 32. Dispersionsfarbstoffe gehören in 3204.11, Säurefarbstoffe in 3204.12, Direktfarbstoffe in 3204.14 und Pigmente in 3204.17. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem jeweiligen Farbmittel, dem Anteil oder Gehalt in der Zubereitung und der Art der Zubereitung.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Reaktivfarbstoff zu HS-Code 3204.16?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3204.16?

Die Zolltarifnummer 3204.16.00.30.0 erfasst Zubereitungen auf Grundlage des Farbmittels Reactive Black 5 (CAS RN 17095-24-8) mit einem Anteil von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT. Der Tarifwortlaut ergänzt diese Angabe um weitere Bestandteile (sowie einschließlich …). Die Zolltarifnummer 3204.16.00.40.0 betrifft wässrige Lösungen des Farbmittels C.I. Reactive Red 141 (CAS RN 61931-52-0) mit einem Gehalt von 13 GHT oder mehr und einem enthaltenen Konservierungsmittel. Die Zolltarifnummer 3204.16.00.90.0 gilt für alle Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen, die weder unter 3204.16.00.30.0 noch unter 3204.16.00.40.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionSynthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch …
synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel
UnterpositionReaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser FarbstoffeDiese Seite
ZolltarifnummerZubereitungen auf Grundlage des Farbmittels Reactive Black 5 (CAS RN 17095-24-8) mit einem Anteil des Farbmittels Reactive Black 5 von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT sowie einschließlich eines oder mehrerer der folgenden Stoffe: - Farbmittel Reactive Yellow 201 (CAS RN 27624-67-5), - 1-Naphthalinsulfonsäure,4-amino-3-[[4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azo]-dinatriumsalz (CAS RN 250688-43-8) oder - 3,5-Diamino-4-[[4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azo]-2-[[2-sulfo-4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azobenzoesäure Natriumsalz (CAS RN 906532-68-1)
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerWässrige Lösung des Farbmittels C.I. Reactive Red 141 (CAS RN 61931-52-0) - mit einem Gehalt des Farbmittels C.I. Reactive Red 141 von 13 GHT oder mehr und - ein Konservierungsmittel enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3204.16

KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3204.16

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 2
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 5
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
3204.11.00 bis 3204.19.00synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel Hierher gehören: 1. synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nicht färbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe …
3204.16.00Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204.11 bis 3204.19 des HS, achter Absatz.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-480/1317.07.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3204.16

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 3204.16 für eine Zubereitung mit Reactive Black 5?

Eine Zubereitung auf Grundlage von Reactive Black 5 (CAS RN 17095-24-8) mit einem Anteil von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT, gehört in die Zolltarifnummer 3204.16.00.30.0. Der Tarifwortlaut ergänzt diese Angabe um weitere Bestandteile (sowie einschließlich …).

Gehört ein Füllstoff für Ölfarben, der auch als Farbpigment in Wasserfarben dienen kann, unter HS-Code 3204.16 zu den Farbmitteln?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln im Sinne von Kapitel 32, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →