Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8466.94.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art8466
- Unterpositionandere846691
- Zolltarifnummerfür Maschinen der Position 8462 oder 8463
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Walze
Der HS-Code für Gummi-Walze lautet 8466.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.94.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.94.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.94.00.00.0.
Einreihung von Gummi-Walze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Walze
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummi-Metall-Teile – andere (z. B. allgemeine Transportwalzen aus Gummi mit Metallkern, nicht maschinenspezifisch) | 4016.99.91.90.0 | 1,2 % |
| Alternative EinreihungWalzen für Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke) – andere | 8420.91.80.00.0 | 1,2 % |
| Alternative EinreihungTeile für Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen – andere | 8477.90.80.00.0 | 1,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummi-Walze (8466) ≠ Gummi-Metall-Teile – andere (z. B. allgemeine Transportwalzen aus Gummi mit Metallkern, nicht maschinenspezifisch) (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Walze bleibt die Zolltarifnummer 8466.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Walze (8466) ≠ Walzen für Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke) – andere (8420) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Walze bleibt die Zolltarifnummer 8466.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Walze (8466) ≠ Teile für Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen – andere (8477) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Walze bleibt die Zolltarifnummer 8466.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummi-Metall-Teile – andere (z. B. allgemeine Transportwalzen aus Gummi mit Metallkern, nicht maschinenspezifisch) | 4016.99.91.90.0 | 1,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Walze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI10536/19-1 | Sog. Gummiwalze – Stahlzylinder mit Gummierung, für Stanzmaschinen (8462) | 8466.94.00.00.0 |
| DEBTI10532/19-1 | Sog. Gummikalander – System aus gummierten Stahlwalzen für Stanzmaschinen (8462) | 8466.94.00.00.0 |
| DE6788/15-1 | Transportwalze aus Nitrilkautschuk (NBR) für Printer | 4016.99.91.90.0 |
| DE14591/12-1 | Stahlachse mit Gummirolle für Papiertransport in Kopierern | 4016.99.91.90.0 |
| DEBTI3837/23-1 | Abzugswalze – Stahl mit Gummierung für Blasfolienextrusionsanlage | 8477.90.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummi-Walze.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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