Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8415.90.00.99.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionKlimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird8415
- UnterpositionTeile841590
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Klimaanlagen-Teil
Der HS-Code für Klimaanlagen-Teil lautet 8415.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8415.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8415.90.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8415.90.00.99.0.
Einreihung von Klimaanlagen-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Klimaanlagen-Teil erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (bei Zusammenstellungen). Da es sich um erkennbare Teile handelt, greift die spezifische Unterposition 8415.90.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Klimaanlagen-Teil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvon Klimageräten der Unterpositionen 8415 81, 8415 82 und 8415 83, für zivile Luftfahrzeuge | 8415.90.00.91.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungElektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen | 8415.90.00.91.5 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAnschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen | 8415.90.00.94.5 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAluminiumblock zur Verbindung des Rohrs mit dem Kondensator in Kfz-Klimaanlagen | 8415.90.00.96.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungmit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllt | 8415.90.00.91.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Klimaanlagen-Teil (8415) ≠ von Klimageräten der Unterpositionen 8415 81, 8415 82 und 8415 83, für zivile Luftfahrzeuge (8415) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klimaanlagen-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8415.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Klimaanlagen-Teil (8415) ≠ Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen (8415) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klimaanlagen-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8415.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Klimaanlagen-Teil (8415) ≠ Anschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen (8415) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Klimaanlagen-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8415.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Klimaanlagen-Teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI11498/17-1 | Klima-Innengerät (Split-System) | 8415.90.00.99.0 |
| DE8086/17-1 | Kältemittelleitung für Kfz-Klimaanlage | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI37283/24-1 | Kanaleinbaugerät (Inneneinheit) | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI11496/17-1 | Wandgerät kompakt (Innengerät) | 8415.90.00.99.0 |
| DE26891/16-1 | Abdeckblende für Klimagerät | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI52755/20-1 | 1-Wege Deckenkassette | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI11503/17-1 | Truhengerät (Innengerät) | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI11493/17-1 | Invertergeregelte Deckenkassette | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI11497/17-1 | Klima-Außengerät (Split-System) | 8415.90.00.91.0 |
| DEBTI37282/24-1 | 4-Wege Eurorasterkassette | 8415.90.00.99.0 |
| DEBTI36794/24-1 | Blende mit Infrarotempfänger | 8415.90.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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