01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8529.90?
Module und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 8528.72 oder 8528.73 gehören in die Zolltarifnummer 8529.90.15.00.0. Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) fallen unter die Zolltarifnummer 8529.90.30.00.0. Für Geräte der Positionen 8527 und 8528 bestimmte Teile gehören in die Zolltarifnummer 8529.90.93.00.0, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Alle übrigen Teile fallen unter die Zolltarifnummer 8529.90.96.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8529.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8529.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 8529.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8529.90
Anmerkungen (7)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Einreihungsverordnungen (12)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2020/62229.04.2020 | Eine Frontplatte eines Autoradios aus Kunststoff ohne elektrische oder elektronische Bestandteile wurde in die damalige Warennummer 8529.90.92 eingereiht; heute ist die Warennummer 8529.90.93 angegeben. | 8529.90.92heute 8529.90.15, 8529.90.93 |
| 1036/201425.09.2014 | Eine bestückte Leiterplatte für ein Fernsehempfangsgerät mit LCD-Bildschirm und Videowiedergabegerät wurde in die damalige Warennummer 8529.90.65 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummer 8529.90.30. | 8529.90.65heute 8529.90.30 |
| 274/201319.03.2013 | Ein Farb-LCD-Modul mit 16,5 cm (6,5 Zoll) Bildschirmdiagonale und LED-Hintergrundbeleuchtung wurde in die damalige Warennummer 8529.90.92 eingereiht; heute ist die Warennummer 8529.90.93 angegeben. | 8529.90.92heute 8529.90.15, 8529.90.93 |
| 1202/201118.11.2011 | Eine Flüssigkristallanzeigetafel (LCD-Modul) mit 66 cm (26 Zoll) Diagonale wurde in die damalige Warennummer 8529.90.92 eingereiht; heute ist die Warennummer 8529.90.93 angegeben. | 8529.90.92.44heute 8529.90.15, 8529.90.93 |
| 305/200112.02.2001 | Eine elektronisch-mechanische Baugruppe aus zwei gemeinsam gestellten Bestandteilen, darunter eine Baugruppe für einen Videorecorder, wurde in die damalige Warennummer 8529.90.72 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummern 8529.90.30 und 8529.90.93. | 8529.90.72heute 8529.90.30, 8529.90.93 |
| 1638/9405.07.1994 | Teile von Mobiltelefonen, etwa ein akustischer Oberflächenwellenfilter für 45,5 MHz, wurden in die damalige Warennummer 8529.90.98 eingereiht; heute gehören sie in die Warennummern 8529.90.15 und 8529.90.30. | 8529.90.98heute 8529.90.15, 8529.90.30 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-183/0615.02.2007 | Das Urteil C-183/06 legt die Kombinierte Nomenklatur für Tastaturmattenmembranen aus Polycarbonat für Mobiltelefone aus. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8529.90
Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 3 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20268529.90.93.00.0neu eingeführt · Für Geräte der Positionen 8527 und 8528
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8529.90
Wie kann ich den HS-Code 8529.90 überprüfen?
Prüfen Sie, ob die ersten sechs Stellen Ihres HS-Codes 8529.90 lauten, denn diese Unterposition umfasst Teile, die keine Antennen sind. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC, und die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Was ist mit HS-Code 8529.90 gemeint?
Der HS-Code 8529.90 ist die Unterposition 8529.90 mit dem Wortlaut „andere“, die Teile erfasst, die keine Antennen sind. Die ersten sechs Stellen eines HS-Codes folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation.
Welche Zolltarifnummer gilt für Module mit organischen Leuchtdioden unter HS-Code 8529.90?
Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 8528.72 oder 8528.73 gehören in die Zolltarifnummer 8529.90.15.00.0. Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) fallen unter 8529.90.30.00.0, Teile für Geräte der Positionen 8527 und 8528 unter 8529.90.93.00.0 und alle übrigen Teile unter 8529.90.96.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
