01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0206.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0206.10.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0206.10.95.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0206.10.95.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0?
- ×von Rindern, gefroren0206.21.00.00.0, 0206.22.00.00.0, 0206.29
- ×von Schweinen, frisch oder gekühlt0206.30
- ×von Schweinen, gefroren0206.41, 0206.49.00.00.0
- ×andere, frisch oder gekühlt0206.80
- ×andere, gefroren0206.90
- ×zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen0206.10.10.00.0
- ×andere, also nicht: Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch0206.10.98.00.0
- ×andere, also nicht: von hoher Qualität0206.10.95.91.0, 0206.10.95.99.0
- ×andere, also nicht: von Bisons0206.10.95.15.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0206.10.95
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0206.10.95.11.0 | von Bisonsdiese Seite | Zollkontingent |
| 0206.10.95.15.0 | andere | Zollkontingent |
| 0206.10.95.91.0 | von Bisons | – |
| 0206.10.95.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0206.10.95 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0206.10.98 | 3 | Schale mit 2 oder 3 Portionen Rinderknochen. Verpackt in Schutzatmosphäre durch Heißsiegelung. Für den menschlichen Verzehr bestimmt. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (12)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4002 | Kanada, USA | 0 % | seit 01.07.2021 |
| 09.4181 | Chile | 0 % | seit 01.02.2025 |
| 09.4450 | Argentinien | 0 % | seit 01.05.2026 |
| 09.4451 | Australien | 20 % | seit 01.07.2021 |
| 09.4452 | Uruguay | 0 % | seit 01.05.2026 |
| 09.4453 | Brasilien | 0 % | seit 01.05.2026 |
| 09.4454 | Neuseeland | 7,5 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4456 | Neuseeland | 7,5 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4920 | Mercosur | 7,5 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7210 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8400 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9002 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % + 303,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Türkei | 0 % + 303,40 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0206.10.10 bis 0206.10.98 | von Rindern, frisch oder gekühlt: Hierher gehören nur Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt, von den in Position 0102 erfassten Tieren. |
| 0206.10.95 | Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch bilden die muskulösen Teile des Zwerchfells. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-183/7831.05.1979 | DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0206.10.95
- 01.01.19720206.10.95gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch“
- 01.01.19880206.10.95Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19890206.10.95unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0206.10.95
- 01.01.20080206.10.95Stellung im Tarifbaum geändert · aus 0206.10.91
- 21.09.20170206.10.95.11.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.10.95
- 21.09.20170206.10.95.15.0neu eingeführt · aus 0206.10.95
- 21.09.20170206.10.95.91.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.10.95
- 21.09.20170206.10.95.99.0neu eingeführt · aus 0206.10.95
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0206.10.95.11.0
Fallen nicht zur menschlichen Ernährung geeignete Schlachtnebenerzeugnisse unter 0206.10.95.11.0?
Nein, nicht zur menschlichen Ernährung geeignete Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art gehören nach Kapitel 2, Anmerkung 1 nicht zu Kapitel 2. Unter 0206.10.95.11.0 fallen nur genießbare Schlachtnebenerzeugnisse.
Welche Nummer gilt für Zwerchfellpfeiler von Bisons in hoher Qualität unter 0206.10.95?
Für Zwerchfellpfeiler von Bisons in hoher Qualität gilt 0206.10.95.11.0. Andere Waren in hoher Qualität fallen in 0206.10.95.15.0, Waren von Bisons ohne hohe Qualität in 0206.10.95.91.0.
Gilt für 0206.10.95.11.0 ein Zusatzzoll bei Waren mit Ursprung Russland?
Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Für Waren anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Ist bei der Einfuhr unter 0206.10.95.11.0 eine Veterinärkontrolle vorgesehen?
Bei der Einfuhr aus allen Ländern ist eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) (N853) genannt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile