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Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0 – Okra, gefroren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Okra als gefrorenes Gemüse aus der Unterposition 0710.80. Bambussprossen, gefroren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehören in die Zolltarifnummer 0710.80.95.50.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
ZolltarifnummerKartoffeln
0710.21 – 0710.29Hülsengemüse, auch ausgelöst
ZolltarifnummerGartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde
UnterpositionZuckermais
Unterpositionanderes Gemüse
ZolltarifnummerOliven
ZolltarifnummerTomaten
ZolltarifnummerArtischocken
ZolltarifnummerSpargel
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerOkraDiese Seite
ZolltarifnummerBambussprossen, gefroren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerSchoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera)
ZolltarifnummerBroccoli (Spargelkohl)
Zolltarifnummeranderes
ZolltarifnummerMischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0710.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0710.80.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0710.80.95.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0710.80.95.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht …
✓anderes GemüseDie Ware ist gefrorenes Gemüse, das nicht unter eine der eigens benannten Gemüsearten der Position fällt.
✓andere, also nicht: Oliven, Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, Pilze, Tomaten, Artischocken, SpargelDie Ware fällt nicht unter die eigens benannten Gemüse dieser Unterposition, sondern bleibt als sonstiges Gemüse übrig.
✓OkraDie Ware ist Okra, gefroren. Andere Gemüse aus dieser Warennummer, etwa Broccoli oder Bambussprossen, sind kein Okra und gehören nicht hierher.
0710.80.95.30.0Okra, gefroren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0710.80.95

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0710.80.95.30.0Okradiese SeiteEinfuhrkontrolle
0710.80.95.50.0Bambussprossen, gefroren, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufAutonome Zollaussetzung
0710.80.95.75.0Schoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera)Einfuhrkontrolle
0710.80.95.78.0Broccoli (Spargelkohl)–
0710.80.95.80.0anderesLebens- und Futtermittelkontrolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0710.80.95 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI27034/24-1DeutschlandManiokblätter, tiefgefroren. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Maniokblätter; tiefgefroren …11.08.2027
PLBTIWIT-2025-001141PolenGefrorene Stiele von Galadium (Colocasia gigantea). Das Produkt ist in Scheiben von 0,5 cm Dicke, 2-3 cm Breite und …03.09.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0710.80.706Cherry-Tomatenhälften, gefroren. Angetrocknete und einzeln gefrostete, in Hälften geschnittene orangerote Cherry-Tomaten (Durchmesser 2 - 3 cm), verpackt in einem Polybeutel (10 kg) und Karton. …
0710.80.851Grüner Spargel, in Stücke geschnitten, tiefgefroren – wird in einem Beutel mit 300 g Nettogewicht angeboten. Funktion oder Verwendung: Zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt.
0710.80.691Schwarzer Pilz der Art Auricularia polytricha, blanchiert, in Streifen geschnitten, tiefgekühlt, für den Einzelverkauf in Kartons mit einem Gewicht von 10 kg verpackt.
0710.80.511Paprika, geschnitten, gefroren. Geschnittene, gefrorene, rote, gelbe und grüne Paprika der Gattung Capsicum (Schnittstärke 7 mm; Streifen), abgepackt in Kunststoffbeuteln in 2,5 kg Kartons. Nach der …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0

€
0710.80.95.30.0Drittlandszoll14,4 %1.440 €801 €2.241 €
0710.80.95.30.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll64,4 %6.440 €1.151 €7.591 €
0710.80.95.30.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll64,4 %6.440 €1.151 €7.591 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 14,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202612,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)10,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · VietnamEinfuhr aus Vietnam nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0710.80.95

  1. 01.01.19940710.80.95neu eingeführt
  2. 01.07.20010710.80.95wieder anmeldefähig · aus 0710.80.95
  3. 01.05.20020710.80.95unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0710.80.95
  4. 01.05.20020710.80.95.30.0neu eingeführt · „Okra“ · aus 0710.80.95
  5. 01.05.20020710.80.95.80.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0710.80.95
  6. 01.01.20040710.80.95.50.0neu eingeführt · „Bambussprossen, gefroren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  7. 01.07.20070710.80.95.30.0aufgehoben
  8. 01.01.20120710.80.95.78.0neu eingeführt · „Broccoli (Spargelkohl)“ · aus 0710.80.95
  9. 06.07.20180710.80.95.30.0neu eingeführt · „Okra“ · aus 0710.80.95
  10. 16.02.20230710.80.95.75.0neu eingeführt · „Schoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Okra unter der Warennummer 0710.80.95?

Okra gehört in die Zolltarifnummer 0710.80.95.30.0. Bambussprossen, gefroren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehören in 0710.80.95.50.0 und Broccoli (Spargelkohl) in 0710.80.95.78.0.

Wann fällt ein Zusatzzoll auf Okra unter 0710.80.95.30.0 aus Russland oder Belarus an?

Er fällt auf Okra mit Ursprung Russland oder Belarus an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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