01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0711.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0711.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0711.90.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0711.90.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0?
- ×Oliven0711.20
- ×Gurken und Cornichons0711.40.00.00.0
- ×Pilze und Trüffeln0711.51.00.00.0, 0711.59
- ×Mischungen von Gemüsen0711.90.90.00.0
- ×Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack0711.90.10.00.0
- ×Speisezwiebeln0711.90.50.00.0
- ×Kapern0711.90.70.00.0
- ×anderes, also nicht: Zuckermais0711.90.80.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0711.90.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0711.90.30.00.0 | Zuckermais |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.90.30 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0711.90.70 | 1 | Kapern von variabler Länge zwischen 0,5 cm und 1 cm, vorübergehend in einer Lake aus Wasser und Natriumchlorid aufbewahrt. Aus den durchgeführten Analysen ergab sich ein pH-Wert von ca. 5 und ein … |
| 0711.90.80 | 1 | Knoblauch ohne äußere Hülle, in Spalten von durchschnittlich ca. 2,5 cm Länge, vorübergehend in einer Lake aus Wasser und Natriumchlorid aufbewahrt. Aus den durchgeführten Analysen ergab sich ein … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (6)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1354 | Israel | 0 % + 6,58 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6718 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7224 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7233 | Kolumbien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7305 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7528 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,6 % + 8,54 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Algerien | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Chile | 0,8 % + 4,70 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 7,58 EUR je 100 kg |
| Ecuador | 9,40 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 7,58 EUR je 100 kg |
| Israel | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Kolumbien | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 7,58 EUR je 100 kg |
| Peru | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
| Zentralamerika | 9,40 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 9,40 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0
Anmerkungen (3)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1196/9727.06.1997 | Pilze der Gattung Agaricus, vorläufig haltbar gemacht und in Flüssigkeit eingelegt, wurden in die damalige Warennummer 0711.90.40 eingereiht; heute gehören sie in die Warennummer 0711.51.00. | 0711.90.40heute 0711.51.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0711.90.30
- 01.01.19720711.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais“
- 01.01.19720711.90.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0
Fällt auf Zuckermais der Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland an?
Ja, auf Zuckermais mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Fällt auf Zuckermais der Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus an?
Ja, auf Zuckermais mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile