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Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 – Vorläufig haltbarer Zuckermais

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Zuckermais, der vorläufig haltbar gemacht wurde und in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet ist. Mischungen von Gemüsen gehören in 0711.90.90.00.0, Speisezwiebeln in 0711.90.50.00.0, Kapern in 0711.90.70.00.0 und Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, in 0711.90.10.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
UnterpositionOliven
ZolltarifnummerGurken und Cornichons
0711.51 – 0711.59Pilze und Trüffeln
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
Gemüse
ZolltarifnummerFrüchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ZolltarifnummerZuckermaisDiese Seite
ZolltarifnummerSpeisezwiebeln
ZolltarifnummerKapern
Zolltarifnummeranderes
ZolltarifnummerMischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0711.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0711.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0711.90.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0711.90.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum …
✓anderes Gemüse; Mischungen von GemüsenDie Ware muss Gemüse sein, das vorläufig haltbar gemacht und in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet ist. Sie bildet keine eigene Gemüsegruppe, die diese Position in einer anderen Nummer erfasst.
✓GemüseDie Ware ist ein einzelnes Gemüse und keine Mischung aus mehreren Gemüsen. Nach Kapitel 7 Anmerkung 2 gilt Zuckermais als Gemüse.
✓ZuckermaisDie Ware muss Zuckermais (Zea mays var. saccharata) sein, also der Mais, den Kapitel 7 Anmerkung 2 ausdrücklich als Gemüse nennt.
0711.90.30.00.0Zuckermais, vorläufig haltbar gemacht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0711.90.30

ZolltarifnummerWortlaut
0711.90.30.00.0Zuckermais

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.90.30 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0711.90.701Kapern von variabler Länge zwischen 0,5 cm und 1 cm, vorübergehend in einer Lake aus Wasser und Natriumchlorid aufbewahrt. Aus den durchgeführten Analysen ergab sich ein pH-Wert von ca. 5 und ein …
0711.90.801Knoblauch ohne äußere Hülle, in Spalten von durchschnittlich ca. 2,5 cm Länge, vorübergehend in einer Lake aus Wasser und Natriumchlorid aufbewahrt. Aus den durchgeführten Analysen ergab sich ein …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0

€
0711.90.30.00.0Drittlandszoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg–––
0711.90.30.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
0711.90.30.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1354Israel0 % + 6,58 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.6718Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7224Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7233Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7305Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7528Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,6 % + 8,54 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 9,40 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Chile0,8 % + 4,70 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Ecuador9,40 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Island0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Israel0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Peru0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Südafrika1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Zentralamerika9,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 9,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1196/9727.06.1997Pilze der Gattung Agaricus, vorläufig haltbar gemacht und in Flüssigkeit eingelegt, wurden in die damalige Warennummer 0711.90.40 eingereiht; heute gehören sie in die Warennummer 0711.51.00.0711.90.40heute 0711.51.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0711.90.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.19720711.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais“
  2. 01.01.19720711.90.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0

Fällt auf Zuckermais der Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland an?

Ja, auf Zuckermais mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt auf Zuckermais der Zolltarifnummer 0711.90.30.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus an?

Ja, auf Zuckermais mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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