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HS-Code 2008.97 – Mischungen aus Früchten und Nüssen

HS-Code · 6-stellig

Hierher gehören Mischungen aus Früchten und Nüssen, die zubereitet oder haltbar gemacht sind, auch mit Zusatz von Zucker oder Alkohol. Der Pfad führt von Position 2008 über andere, einschließlich Mischungen, zur Unterposition 2008.97. Von der Nachbarnummer 2008.19 trennt sie, dass Mischungen der Unterposition 2008.19 hier ausgenommen sind. Die Nummern darunter richten sich nach Zusatz von Alkohol oder Zucker, Zuckergehalt, Alkoholgehalt, Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließung und tropischen Früchten und Nüssen.

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Gehört Ihre Fruchtmischung mit Zucker zu HS-Code 2008.97?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 2008.97?

Die Zolltarifnummern 2008.97.03.00.0 und 2008.97.05.00.0 erfassen tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr und unterscheiden sich nach dem Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließungen: mehr als 1 kg bzw. 1 kg oder weniger. Die Warennummern 2008.97.12 bis 2008.97.38 betreffen Mischungen mit Zusatz von Alkohol und unterscheiden sich unter anderem nach Zuckergehalt von mehr als 9 GHT und vorhandenem Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger. Die Warennummern 2008.97.51 bis 2008.97.78 betreffen Mischungen ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, unterschieden nach Gewicht des Inhalts und danach, ob tropische Früchte enthalten sind. Die Warennummern 2008.97.92 bis 2008.97.98 betreffen Mischungen ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, unterschieden nach Gewicht des Inhalts: 5 kg oder mehr, 4,5 kg oder mehr jedoch weniger als 5 kg, weniger als 4,5 kg.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
UnterpositionMischungenDiese Seite
tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
8 % · 0 vZTA
andere
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
16 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
25,6 % · 0 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
16 % + 2,60 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
25,6 % + 4,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
andere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
15 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
24 % · 1 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
16 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
25,6 % · 0 vZTA
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11 % · 4 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
17,6 % · 8 vZTA
andere
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
8,5 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
13,6 % · 28 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
12 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
19,2 % · 63 vZTA
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
5 kg oder mehr
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11,5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
18,4 % · 0 vZTA
4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11,5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
18,4 % · 0 vZTA
weniger als 4,5 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11,5 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
18,4 % · 13 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2008.97.12von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.16von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.32von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.36von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.51von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.72von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.76von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.92von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.94von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …
2008.97.97von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten …

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Welche der 22 Nummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2008.97

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · AserbaidschanGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GeorgienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · USAGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 2008.97?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 2008.97. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2008.97

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware ist. b) Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert“ entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (71) …
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 2008.97

Gehören Fruchtgelee oder dragierte Mandeln unter HS-Code 2008.97?

Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren gehören nicht unter HS-Code 2008.97, sondern in Position 1704. Sind sie in Form von Schokoladewaren, gehören sie in Position 1806.

Welche Nummer gilt für Fruchtmischung mit Zucker, ohne Alkohol, in Behältern über 1 kg unter HS-Code 2008.97?

Mischungen von tropischen Früchten, einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr, gehören in die Warennummer 2008.97.51. Andere Mischungen dieser Art gehören in die Warennummer 2008.97.59.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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