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HS-Code 2008.19 – Zubereitete Nüsse, Samen und Mischungen

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 2008.19 erfasst Schalenfrüchte und andere Samen, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht sind, einschließlich Mischungen. Erdnüsse gehören in die Unterposition 2008.11. Die Warennummern darunter richten sich nach dem Inhaltsgewicht der unmittelbaren Umschließung, mehr als 1 kg oder 1 kg oder weniger, sowie nach der Art der Nüsse.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Warennummer unter HS-Code 2008.19 gilt für Ihre Nussmischung?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 2008.19?

Die Warennummern 2008.19.12 und 2008.19.92 erfassen tropische Nüsse sowie Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr, 2008.19.12 bei einem Inhalt von mehr als 1 kg, 2008.19.92 bei 1 kg oder weniger. Geröstete Mandeln und Pistazien gehören bei mehr als 1 kg in 2008.19.13, bei 1 kg oder weniger in 2008.19.93. Die übrigen gerösteten Nüsse gehören bei 1 kg oder weniger in 2008.19.95. Alle übrigen Waren gehören je nach Inhaltsgewicht in 2008.19.19 (mehr als 1 kg) oder 2008.19.99 (1 kg oder weniger).

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
Unterpositionandere, einschließlich MischungenDiese Seite
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturtropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
7 % · 13 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturgeröstete Mandeln und Pistazien
9 % · 8 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
11,2 % · 14 vZTA
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturtropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
8 % · 16 vZTA
andere
geröstete Nüsse
Kombinierte NomenklaturMandeln und Pistazien
10,2 % · 19 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
12 % · 18 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
12,8 % · 41 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2008.19.12tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
2008.19.13geröstete Mandeln und Pistazien
2008.19.92tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr

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Welche der 7 Nummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2008.19

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · AserbaidschanGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · BolivienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GeorgienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GhanaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · NigeriaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · USAGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · UgandaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄgyptenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Sudan, SyrienSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 2008.19?

10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 2008.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2008.19

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware ist. b) Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert“ entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (71) …
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2008.11.10 bis 2008.19.99Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stücken zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareDamals
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form einer Paste aus Haselnüssen und Zucker wurde in die Warennummer 2008.19.19 eingereiht.2008.19.19
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form von Pulver aus Haselnüssen und Zucker wurde in die Warennummer 2008.19.19 eingereiht.2008.19.19
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form von Granulat aus Haselnüssen und Zucker wurde in die Warennummer 2008.19.19 eingereiht.2008.19.19
316/9107.02.1991Pastenartige weiße Masse „creamed coconut“ aus fein vermahlenem, pasteurisiertem Kokosnussmark wurde in die damalige Warennummer 2008.19.90 eingereiht; heute sind die Warennummern 2008.19.93 und 2008.19.95 angegeben.2008.19.90heute 2008.19.93, 2008.19.95

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 2008.19

Was ist mit HS-Code 2008.19 gemeint?

HS-Code 2008.19 ist die sechsstellige Unterposition 2008.19 des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Die ersten sechs Stellen sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.

Gehören Fruchtpasten oder dragierte Mandeln unter HS-Code 2008.19, wenn sie als Zuckerwaren vorliegen?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren gehören nicht in die Position 2008, sondern in die Position 1704. Schokoladewaren dieser Art gehören in die Position 1806. Diese Ausnahme gilt für die gesamte Position 2008 und damit auch für die Unterposition 2008.19.

Welche Warennummer unter HS-Code 2008.19 gilt für geröstete Pistazien in einer Verpackung mit 1 kg oder weniger Inhalt?

Geröstete Pistazien in einer unmittelbaren Umschließung mit 1 kg oder weniger Inhalt gehören in die Warennummer 2008.19.93. Bei mehr als 1 kg Inhalt gehören geröstete Mandeln und Pistazien in die Warennummer 2008.19.13.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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