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Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0 – Palmölfraktionen für Fettsäuren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst feste Fraktionen von Palmöl in anderer Aufmachung, die für die Herstellung technischer einbasischer Fettsäuren, von Fettsäuremethylestern, Stearinsäure oder Fettalkoholen bestimmt sind. Fettalkohole fallen nur darunter, wenn sie für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse bestimmt sind. Feste Fraktionen ohne diese Verwendung gehören in die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0, solche in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger in die Zolltarifnummer 1511.90.11.00.0. Zu den festen Fraktionen gehört Palmstearin.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionPalmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Unterpositionrohes Öl
Unterpositionandere
feste Fraktionen
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturin anderer Aufmachung
Zolltarifnummerfür die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …Diese Seite
Zolltarifnummeranderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1511.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1511.90.19.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1511.90.19.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓andere, also nicht: rohes ÖlDie Ware ist Palmöl oder eine Fraktion davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert. Sie erkennen das am Ausgangsstoff Palmöl und daran, dass das Öl nicht chemisch modifiziert wurde.
✓feste FraktionenDie Ware ist eine feste Fraktion von Palmöl. Nach den Erläuterungen gehört Palmstearin zu den festen Fraktionen.
✓in anderer AufmachungDie Ware ist nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger aufgemacht, sondern in anderer Aufmachung. Prüfen Sie dafür die unmittelbare Umschließung und ihren Inhalt.
✓für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, - Fettalkoholen der Unterpositionen 2905.17, 2905.19 und 3823.70 zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, - Fettalkoholen der Unterposition 2905.16, rein oder gemischt, zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, - Stearinsäure der Unterposition 3823.11.00 - Waren der Position 3401 oder - Fettsäuren der Position 2915 mit hohem ReinheitsgradDie Ware ist für die Herstellung eines der im Wortlaut genannten Erzeugnisse bestimmt, etwa technischer einbasischer Fettsäuren, Fettsäuremethylester oder Stearinsäure. Fettalkohole zählen nur dazu, wenn sie für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse bestimmt sind. Das erkennen Sie an der vorgesehenen Verwendung der Ware.
1511.90.19.20.0Feste Palmölfraktionen für Fettsäureherstellung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0?

  • ×rohes Öl1511.10
  • ×andere, also nicht: feste Fraktionen1511.90.91, 1511.90.99.00.0
  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1511.90.11.00.0
  • ×anderes, also nicht: für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …1511.90.19.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1511.90.19

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1511.90.19.20.0für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
1511.90.19.90.0anderesEinfuhrkontrolle, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.19 eingereiht

9 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Belgien1
Griechenland1
Kroatien1
Niederlande1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2986/26-1DeutschlandAngaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 …13.09.2029
DEBTI31937/24-1DeutschlandPansenstabiles Fettpulver aus fraktioniertem Palmöl. Angaben des Antragstellers: Reines Triglycerid auf Basis von …09.02.2028
DEBTI41932/24-1DeutschlandEinzelfuttermittel - Futterfett aus fraktioniertem Palmfett; pansenstabiles Fett zur Steigerung des Energiegehaltes von …14.11.2027
DEBTI29184/24-1DeutschlandMehrzweck-Palmöl. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung liegen vor. …07.11.2027
HRBTIOM-2026-0110KroatienPalmstearin in Form eines Fettpulvers mit folgenden Eigenschaften: - weiße Farbe - fraktioniert - nicht hydriert - …20.09.2029
GRBTIDEC-042/2025GriechenlandFestes Fraktion von Palmöl in Form von Körnern, bestehend hauptsächlich aus 72,96 % Palmitinsäure, 6 % Stearinsäure …11.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1511.90.996Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in flüssiger Form vor. Verpackung: Metallkanister, Metallfässer, IBC oder ISO …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0

€
1511.90.19.20.0Drittlandszoll10,9 %1.090 €2.107 €3.197 €
1511.90.19.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €
1511.90.19.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll60,9 %6.090 €3.057 €9.147 €
1511.90.19.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll60,9 %6.090 €3.057 €9.147 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 1511.90.19.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1511.90.11 bis 1511.90.19feste Fraktionen: Hierher gehört Palmstearin.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-292/2215.06.20231. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1511.90.19

  1. 01.01.19721511.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in anderer Aufmachung“
  2. 01.01.19881511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
  3. 01.01.19881511.90.19.90.0neu eingeführt · aus 1511.90.19
  4. 01.01.19941511.90.19wieder anmeldefähig · aus 1511.90.19
  5. 01.01.19941511.90.19.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1511.90.19
  6. 01.11.19991511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
  7. 01.11.19991511.90.19.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1511.90.19
  8. 01.01.20161511.90.19.20.0neu eingeführt · „für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …“ · aus 1511.90.19

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für feste Palmölfraktionen zur Fettsäureherstellung unter Warennummer 1511.90.19?

Für feste Palmölfraktionen in anderer Aufmachung, die für die im Wortlaut genannten Erzeugnisse bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0. Fettalkohole fallen nur darunter, wenn sie für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse bestimmt sind. Die übrigen Waren dieser Aufmachung gehören in die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Palmölfraktionen aus Russland unter 1511.90.19.20.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird auf diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt bei der Einfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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