01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1511.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1511.90.19.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1511.90.19.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0?
- ×rohes Öl1511.10
- ×andere, also nicht: feste Fraktionen1511.90.91, 1511.90.99.00.0
- ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1511.90.11.00.0
- ×anderes, also nicht: für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …1511.90.19.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1511.90.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1511.90.19.20.0 | für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 1511.90.19.90.0 | anderes | Einfuhrkontrolle, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.19 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI2986/26-1Deutschland | Angaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 … | 13.09.2029 |
| DEBTI31937/24-1Deutschland | Pansenstabiles Fettpulver aus fraktioniertem Palmöl. Angaben des Antragstellers: Reines Triglycerid auf Basis von … | 09.02.2028 |
| DEBTI41932/24-1Deutschland | Einzelfuttermittel - Futterfett aus fraktioniertem Palmfett; pansenstabiles Fett zur Steigerung des Energiegehaltes von … | 14.11.2027 |
| DEBTI29184/24-1Deutschland | Mehrzweck-Palmöl. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Verwendung liegen vor. … | 07.11.2027 |
| HRBTIOM-2026-0110Kroatien | Palmstearin in Form eines Fettpulvers mit folgenden Eigenschaften: - weiße Farbe - fraktioniert - nicht hydriert - … | 20.09.2029 |
| GRBTIDEC-042/2025Griechenland | Festes Fraktion von Palmöl in Form von Körnern, bestehend hauptsächlich aus 72,96 % Palmitinsäure, 6 % Stearinsäure … | 11.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1511.90.99 | 6 | Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in flüssiger Form vor. Verpackung: Metallkanister, Metallfässer, IBC oder ISO … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 9,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,8 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1511.90.11 bis 1511.90.19 | feste Fraktionen: Hierher gehört Palmstearin. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-292/2215.06.2023 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1511.90.19
- 01.01.19721511.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in anderer Aufmachung“
- 01.01.19881511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
- 01.01.19881511.90.19.90.0neu eingeführt · aus 1511.90.19
- 01.01.19941511.90.19wieder anmeldefähig · aus 1511.90.19
- 01.01.19941511.90.19.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1511.90.19
- 01.11.19991511.90.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.19
- 01.11.19991511.90.19.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1511.90.19
- 01.01.20161511.90.19.20.0neu eingeführt · „für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …“ · aus 1511.90.19
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für feste Palmölfraktionen zur Fettsäureherstellung unter Warennummer 1511.90.19?
Für feste Palmölfraktionen in anderer Aufmachung, die für die im Wortlaut genannten Erzeugnisse bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 1511.90.19.20.0. Fettalkohole fallen nur darunter, wenn sie für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse bestimmt sind. Die übrigen Waren dieser Aufmachung gehören in die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Palmölfraktionen aus Russland unter 1511.90.19.20.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird auf diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile