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Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0 – Kartoffeln als Mehl, Grieß, Flocken

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, die nicht gefroren und anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind. Kartoffeln in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet, gehören in 2005.20.20.00.0. Typische Waren sind Kartoffelflocken, Backmischungen und Kartoffelpulver für Spezialbrot.

Typische Waren:KartoffelflockenBackmischungenKartoffelpulver

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
Zolltarifnummerin Form von Mehl, Grieß oder FlockenDiese Seite
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
2005.51 – 2005.59Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)
2005.91 – 2005.99anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓KartoffelnDie Ware muss aus Kartoffeln bestehen. Erzeugnisse aus anderem Gemüse fallen nicht darunter.
✓in Form von Mehl, Grieß oder FlockenDie Ware muss als Mehl, Grieß oder Flocken vorliegen. Kartoffeln, die in dünnen Scheiben oder gebacken vorliegen, fallen nicht unter diese Nummer.
2005.20.10.00.0Kartoffeln als Mehl, Grieß oder Flocken

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2005.20.10

ZolltarifnummerWortlaut
2005.20.10.00.0in Form von Mehl, Grieß oder Flocken

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.20.10 eingereiht

14 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Polen9
Deutschland3
Niederlande2
vZTAWareGültig bis
DEBTI12716/25-1DeutschlandAngaben: Flüssigkeit mit organisch-anorganischen Siliziumverbindungen als Oberflächen-Finish zum Schutz vor Schmutz. …12.05.2028
DEBTI12224/23-1DeutschlandAngaben des Antragstellers (als zutreffend unterstellt): Backmischung zur Herstellung von Softgebäcken auf der …21.02.2027
DEBTI10056/23-1DeutschlandProdukt zur Herstellung von Spezialbrot auf Kartoffelbasis, abgefüllt in 12,5 kg-Papiersäcken. Hellbeigefarbenes …21.02.2027
PLBTIWIT-2026-001190PolenEin Lebensmittel in Pulverform von gelber Farbe, das unter anderem getrocknete Kartoffeln, Kurkuma und Salz enthält und …22.10.2029
PLBTIWIT-2026-001191PolenWarenbeschreibung: Lebensmittelzubereitung in Form eines beigefarbenen Pulvers, enthaltend unter anderem: getrocknete …22.10.2029
PLBTIWIT-2026-001140PolenLebensmittelzubereitung in Form eines beigefarbenen Pulvers, bestehend aus getrockneten Kartoffeln und Kartoffelstärke …18.10.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2005.20.2027Kartoffelchips, in Form dünner, frittierter, gesalzener Kartoffelscheiben, in Kunststoffbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder …
2005.20.8022Antragsangaben: knusprige Kartoffelsticks aus frittierten, gewürzten Kartoffelstäbchen, in 90 g-Beuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0

€
2005.20.10.00.0Drittlandszoll8,8 % + Agrarteilbetrag (EA)–––
2005.20.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,8 % + Agrarteilbetrag (EA) + 50 %–––
2005.20.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,8 % + Agrarteilbetrag (EA) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8,8 % + Agrarteilbetrag (EA) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + Agrarteilbetrag (EA)
Mercosurneu seit 01.05.20267,7 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA)
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,3 % + Agrarteilbetrag (EA)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Chile0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Island0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Norwegen0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Südafrika0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA)

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.20.10

  1. 01.01.19722005.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Form von Mehl, Grieß oder Flocken“
  2. 01.01.19722005.20.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Form von Mehl, Grieß oder Flocken“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.20.10.00.0

Gibt es für 2005.20.10.00.0 einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung in Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung in Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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