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Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0 – Paprikapulver, brennender Geschmack

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke. Früchte mit brennendem Geschmack, die nicht als Pulver vorliegen, etwa Pfefferoni, gehören in die Zolltarifnummer 2005.99.10.90.0. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ordnet geräuchertes Paprikapulver mit leicht brennendem Geschmack hierher ein.

Typische Waren:Geräuchertes Paprikapulver

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
2005.51 – 2005.59Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
UnterpositionBambussprossen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
ZolltarifnummerPulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder StärkeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturKapern
Kombinierte NomenklaturArtischocken
Kombinierte NomenklaturMischungen von Gemüsen
Kombinierte NomenklaturSauerkraut
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.99.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.99.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓anderes Gemüse und Mischungen von GemüsenDie Ware muss anderes Gemüse oder eine Mischung von Gemüsen sein, das nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht und nicht gefroren ist. Früchte der Gattung Capsicum werden in der Position 2005 als Gemüse geführt.
✓andere, also nicht: BambussprossenÜbrig bleibt anderes Gemüse, das nicht zu den gesondert genannten Gruppen gehört. Früchte der Gattung Capsicum gehören dazu.
✓Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem GeschmackDie Ware muss eine Frucht der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack sein. Das zeigt sich am Geschmack der Frucht, etwa bei Paprikapulver mit leicht brennendem Geschmack.
✓Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder StärkeDie Ware muss als Pulver vorliegen, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke. Sie erkennen das an der pulverförmigen Konsistenz des Erzeugnisses.
2005.99.10.10.0Paprikapulver mit brennendem Geschmack

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2005.99.10

ZolltarifnummerWortlaut
2005.99.10.10.0Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärkediese Seite
2005.99.10.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.99.10 eingereiht

8 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Niederlande2
Spanien1
Kroatien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI20497/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfefferoni, scharf-pikant, in Aufmachung für den Einzelverkauf …20.11.2027
DEBTI20498/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfefferoni, scharf-pikant, in Aufmachung für den Einzelverkauf …13.10.2027
DEBTI31461/23-1DeutschlandAntragsangaben: geräuchertes Paprikapulver, mit leicht brennendem Geschmack, in Metalldosen mit einem Inhalt von 75 g …01.05.2027
DEBTI15870/23-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kirschpaprika mit leicht brennendem Geschmack, gefüllt mit Käse, in …28.02.2027
NLBTI2026-0445NiederlandeSogenannte Kirschpaprika gefüllt mit Frischkäse auf Ölbasis mit - laut Angabe - unter anderem folgenden Merkmalen und …04.08.2029
NLBTI2026-0446NiederlandeSogenannte Kirschpaprika gefüllt mit Frischkäse mit -laut Angabe- unter anderem folgenden Merkmalen und Zutaten: - …04.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2005.99.5087Antragsangaben: Gemüsemischung, getrocknet und streufähig; Verwendung: z.B. für Fleischkäse, Hackbraten, Suppen und Eintöpfe. Nach der Zusammensetzung der Ware, insbesondere dem Zusatz von Rapsöl …
2005.99.8060Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): geröstete und gesalzene Kichererbsen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 225 g-Originalfolienbeutel, harte, weißliche, überwiegend ganze …
2005.99.303Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Artischocken mit Trüffel, in Öl, im etikettierten Schraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0

€
2005.99.10.10.0Drittlandszoll6,4 %640 €745 €1.385 €
2005.99.10.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll56,4 %5.640 €1.095 €6.735 €
2005.99.10.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll56,4 %5.640 €1.095 €6.735 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri LankaEinfuhr aus Sri Lanka nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.99.10

  1. 01.01.20072005.99.10neu eingeführt · „Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack“ · aus 2005.90.10
  2. 01.01.20072005.99.10.10.0neu eingeführt · „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ · aus 7 Vorgängern
  3. 01.01.20072005.99.10.90.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Paprikapulver mit brennendem Geschmack unter der Warennummer 2005.99.10?

Die Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0 gilt für Pulver aus Früchten der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack. Dazu zählt auch Pulver mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Paprikapulver aus Belarus unter der Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll gilt bei der Einfuhr.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Paprikapulver aus Russland unter der Zolltarifnummer 2005.99.10.10.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll gilt bei der Einfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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