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Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0 – Pulver aus Gemüsemischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pulver aus Mischungen von Gemüsen, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke. Mischungen von Gemüsen, die nicht als Pulver vorliegen, gehören in 2005.99.50.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
2005.51 – 2005.59Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
UnterpositionBambussprossen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturKapern
Kombinierte NomenklaturArtischocken
Kombinierte NomenklaturMischungen von Gemüsen
ZolltarifnummerPulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder StärkeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturSauerkraut
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.99.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.99.50.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.99.50.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓anderes Gemüse und Mischungen von GemüsenDie Ware muss anderes Gemüse oder eine Mischung von Gemüsen sein. Bei einer Mischung sind mehrere Gemüsesorten in ihrer Zusammensetzung enthalten.
✓andere, also nicht: BambussprossenFür die Ware bleibt Gemüse oder eine Mischung von Gemüsen, die keiner der vorher genannten Gemüsearten angehört.
✓Mischungen von GemüsenDie Ware muss eine Mischung von Gemüsen sein, also ein Erzeugnis aus mehreren Gemüsen.
✓Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder StärkeDie Ware liegt in Pulverform vor, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke. Liegt die Ware nicht als Pulver vor, gehört sie in die Nummer für andere Mischungen von Gemüsen.
2005.99.50.10.0Pulver aus Gemüsemischungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2005.99.50

ZolltarifnummerWortlaut
2005.99.50.10.0Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärkediese Seite
2005.99.50.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.99.50 eingereiht

87 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland36
Frankreich26
Spanien13
Dänemark4
Österreich3
Italien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI18516/26-1DeutschlandAntragsangaben: Gemüsemischung, getrocknet und streufähig; Verwendung: z.B. für Fleischkäse, Hackbraten, Suppen und …11.10.2029
DEBTI11913/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Verzehrfertiges Chili con Carne auf der Grundlage von Hackfleisch …11.10.2029
DEBTI12741/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mus aus Tomatenmark und Paprikamark, in einem etikettierten 370 …23.08.2029
DEBTI39822/25-1DeutschlandAntragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Es besteht aus einer Mischung verschiedener in Stücke …16.07.2029
DEBTI3066/26-1DeutschlandAntragsangaben: Snacks auf der Basis von Hülsenfrüchten (Linsen und Erbsen). Die knusprigen, gepufften, dreieckigen …03.05.2029
DEBTI6996/26-1DeutschlandAntragsangaben: Kartoffelgratin mit Brokkoli und Schinken in einer rechteckigen PET-Schale mit transparenter Folie und …26.04.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2005.99.8060Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): geröstete und gesalzene Kichererbsen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 225 g-Originalfolienbeutel, harte, weißliche, überwiegend ganze …
2005.99.108Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfefferoni, scharf-pikant, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Tiefziehpackung, Füllmenge 300 g, Abtropfgewicht 125 g). Beschaffenheit des vorgelegten …
2005.99.303Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Artischocken mit Trüffel, in Öl, im etikettierten Schraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0

€
2005.99.50.10.0Drittlandszoll17,6 %1.760 €823 €2.583 €
2005.99.50.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €
2005.99.50.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 53 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)12,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.99.50

  1. 01.01.20072005.99.50neu eingeführt · „Mischungen von Gemüsen“ · aus 2005.90.70
  2. 01.01.20072005.99.50.10.0neu eingeführt · „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ · aus 7 Vorgängern
  3. 01.01.20072005.99.50.90.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Pulver aus Gemüsemischungen unter 2005.99.50?

Pulver aus Gemüsemischungen, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke, gehört in die Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0. Alle übrigen Mischungen von Gemüsen gehören in 2005.99.50.90.0.

Gilt für Pulver aus Gemüsemischungen unter 2005.99.50.10.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt auf die Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Pulver aus Gemüsemischungen unter 2005.99.50.10.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Für Waren mit Ursprung Russland fällt auf die Zolltarifnummer 2005.99.50.10.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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