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Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0 – Senf, zugesetzter Zucker ab 5 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Senf, einschließlich zubereitetes Senfmehl, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehr. Senf ohne zugesetzten Zucker oder mit weniger als 5 GHT zugesetztem Zucker gehört in 2103.30.90.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionZubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
ZolltarifnummerSojasoße
ZolltarifnummerTomatenketchup und andere Tomatensoßen
UnterpositionSenfmehl, auch zubereitet, und Senf
ZolltarifnummerSenfmehl
Kombinierte NomenklaturSenf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)
Zolltarifnummerkeinen zugesetzten Zucker enthaltend oder mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehrDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2103.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2103.30.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2103.30.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2103.30.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0?

Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen › 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und …
✓Senfmehl, auch zubereitet, und SenfDie Ware muss Senfmehl, auch zubereitet, oder Senf sein. Die Unterposition umfasst beide Waren.
✓Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)Die Ware muss Senf sein, einschließlich zubereitetes Senfmehl.
✓mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehrDie Ware muss einen Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehr haben. Ist der Zucker nicht zugesetzt oder liegt er unter 5 GHT, gehört die Ware in die andere Zolltarifnummer dieser Warennummer.
2103.30.90.90.0Senf, zugesetzter Zucker ab 5 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2103.30.90

ZolltarifnummerWortlaut
2103.30.90.10.0keinen zugesetzten Zucker enthaltend oder mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT
2103.30.90.90.0mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehrdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2103.30.90 eingereiht

20 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich14
Deutschland3
Spanien2
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI31705/23-1DeutschlandSenf, in Pulverform. Ockergelbes, feines Pulver; Geruch und Geschmack essigsauer, vorherrschend nach Senf; nicht für …10.01.2027
DEBTI31713/23-1DeutschlandSenf, in Pulverform. Ockergelbes, feines Pulver; Geruch und Geschmack essigsauer, vorherrschend nach Senf; nicht für …10.01.2027
DEBTI31709/23-1DeutschlandSenf, in Pulverform. Ockergelbes, feines Pulver; Geruch und Geschmack essigsauer, vorherrschend nach Senf; nicht für …26.12.2026
FRBTIFR-BTI-2026-03097-02FrankreichZusammen für den Einzelverkauf in einer Kartonverpackung verpacktes Sortiment mit mehreren Lebensmittelzubereitungen …17.09.2029
FRBTIFR-BTI-2026-03098FrankreichZubereiteter Senf mit Olivenöl und Trüffelsaft, für den Einzelverkauf in einem Glas mit einem Gewicht von 130 Gramm …20.08.2029
FRBTIFR-BTI-2026-03238FrankreichZubereiteter Senf mit Schalotten und Burgunder-Weißwein, für den Einzelverkauf in einem Glas mit einem Gewicht von 110 …16.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2103.30.101Produkt bestehend aus 100 % gemahlenen Körnern von weißem und schwarzem Senf.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0

€
2103.30.90.90.0Drittlandszoll9 %900 €763 €1.663 €
2103.30.90.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59 %5.900 €1.113 €7.013 €
2103.30.90.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59 %5.900 €1.113 €7.013 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9016USA2,3 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 21, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2103.30.90

  1. 01.01.19722103.30.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)“
  2. 01.01.19942103.30.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2103.30.90
  3. 01.01.19942103.30.90.10.0neu eingeführt · „keinen zugesetzten Zucker enthaltend oder mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT“ · aus 2103.30.90
  4. 01.01.19942103.30.90.90.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehr“ · aus 2103.30.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0

Schließt Kapitel 21 Anmerkung 1 Senf der Warennummer 2103.30.90 aus?

Nein, Senf der Position 2103 ist von diesem Ausschluss ausgenommen. Der Ausschluss betrifft Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Fisch oder anderen genannten Bestandteilen.

Welche Zolltarifnummer gilt für Senf unter 2103.30.90 mit 5 GHT oder mehr zugesetztem Zucker?

Senf mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehr gehört in die Zolltarifnummer 2103.30.90.90.0. Senf ohne zugesetzten Zucker oder mit weniger als 5 GHT gehört in 2103.30.90.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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