01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2104.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2104.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2104.10.00.8110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2104.10.00.81.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0?
- ×zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen2104.20
- ×Tomaten enthaltend2104.10.00.11.0, 2104.10.00.19.0
- ×andere, also nicht: Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse2104.10.00.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2104.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2104.10.00.11.0 | Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse | Antidumpingzoll |
| 2104.10.00.19.0 | andere | – |
| 2104.10.00.81.0 | Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmassediese Seite | Antidumpingzoll |
| 2104.10.00.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2104.10.00 eingereiht
54 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25669/26-1Deutschland | Miso-Suppenpaste. Vier Portionsbeutel aus Kunststoff-Aluminium-Verbundfolie mit bildhaft dargestellter … | 02.08.2029 |
| DEBTI16603/26-1Deutschland | Gemüsecremesuppe, tiefgefroren. Länglich ovale, weiße, etikettierte, mit Kunststofffolie verschlossene … | 21.06.2029 |
| DEBTI11841/26-1Deutschland | Linseneintopf mit Würstchen. Schwarze Kunststoffwanne mit einem Verschluss aus bedruckter Kunststofffolie, an der … | 11.05.2029 |
| DEBTI6080/26-1Deutschland | Ramen Suppenkonzentrat. Etikettierter Aluminiumverbundfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Suppenkonzentrat, 500 g) … | 11.05.2029 |
| DEBTI45922/25-1Deutschland | Tomatensuppe, tiefgefroren. Länglich-ovale, weiße Original-Kunststoffschale, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf … | 01.02.2029 |
| DEBTI39843/25-1Deutschland | Champignoncremesuppe, tiefgefroren. Ovale, weiße Original-Kunststoffschale, mit farbloser, klarsichtiger … | 11.01.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9016 | USA | 2,9 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 11,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 8 % |
| Island | 6 % |
| Norwegen | 6 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
3. Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-77/7115.12.1971 | 1. DIE EINORDNUNG EINES ERZEUGNISSES UNTER DIE TARIFNUMMER 21.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DIE VERWENDUNG VON BUTTER, BUTTERSCHMALZ ODER FRAKTIONIERTEM BUTTERÖL BEI DER HERSTELLUNG DES ERZEUGNISSES DESSEN UNMITTELBARE EIGNUNG ZUM … |
| C-30/7124.11.1971 | 1. DIE EINORDNUNG EINES ERZEUGNISSES UNTER DIE TARIFNUMMER 21.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DIE VERWENDUNG VON BUTTER, BUTTERSCHMALZ ODER FRAKTIONIERTEM BUTTERÖL BEI DER HERSTELLUNG DES ERZEUGNISSES DESSEN UNMITTELBARE EIGNUNG ZUM … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2104.10.00
- 01.01.19722104.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen“
- 01.01.19882104.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2104.10.00
- 21.02.20202104.10.00.11.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2104.10.00
- 21.02.20202104.10.00.19.0neu eingeführt · aus 2104.10.00
- 21.02.20202104.10.00.81.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2104.10.00
- 21.02.20202104.10.00.89.0neu eingeführt · aus 2104.10.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2104.10.00.81.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Mononatriumglutamat-Mischungen unter 2104.10.00?
Für Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse gilt 2104.10.00.81.0, wenn die Zubereitung keine Tomaten enthält. Tomatenhaltige Zubereitungen gehören in 2104.10.00.11.0 oder 2104.10.00.19.0.
Gibt es einen Antidumpingzoll auf Mononatriumglutamat aus China unter 2104.10.00.81.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung China wird unter dieser Zolltarifnummer ein Antidumpingzoll erhoben. Er gilt bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile