01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2106.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2106.10.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2106.10.20.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2106.10.20.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
- ×andere, also nicht: Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe2106.90
- ×andere, also nicht: kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder …2106.10.80
- ×Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem …2106.10.20.40.0
- ×andere, also nicht: Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver …2106.10.20.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2106.10.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2106.10.20.20.0 | Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 2106.10.20.40.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Antidumpingzoll |
| 2106.10.20.90.0 | andere | Antidumpingzoll |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2106.10.20 eingereiht
46 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI39062/26-1Deutschland | Texturiertes Sojaprotein mit Calciumcarbonat. Beigefarbene, kleine, längliche Extrudate. Dabei handelt es sich um ein … | 18.10.2029 |
| DEBTI24457/26-1Deutschland | Erbsenproteinkonzentrat Es wurden ein Warenmuster in Form eines feinen, beigefarbenen Pulvers, ein Analysenzertifikat … | 12.10.2029 |
| DEBTI35264/26-1Deutschland | Proteinreiche Trinknahrung in Pulverform, Cappuccino. Weiße, umlaufend etikettierte Kunststoffdose mit weißem … | 11.10.2029 |
| DEBTI35258/26-1Deutschland | Proteinreiche Trinknahrung in Pulverform, neutral. Weiße, umlaufend etikettierte Kunststoffdose mit weißem … | 04.10.2029 |
| DEBTI35262/26-1Deutschland | Proteinreiche Trinknahrung in Pulverform, Vanille. Weiße, umlaufend etikettierte Kunststoffdose mit weißem … | 04.10.2029 |
| DEBTI35261/26-1Deutschland | Proteinreiche Trinknahrung in Pulverform, Schokolade. Weiße, umlaufend etikettierte Kunststoffdose mit weißem … | 04.10.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2106.10.80 | 21 | Sojaproteintexturat Etikettierter Folienbeutel mit Sichtfenster und Druckverschluss (Labormuster), darin hellbraune, knusprige, leicht aufgeblähte, reis-förmige Extrudate (ca. 7 mm x 5 mm x 3 mm) … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8302 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9016 | USA | 3,2 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 11,2 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 12,4 % |
| Neuseeland | 6,4 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0
Anmerkungen (5)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2106.10.20 bis 2106.10.80 | Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 6 (mit Ausnahme der Eiweißhydrolysate). Nicht hierher gehören Milchproteinkonzentrate (Unterposition 0404.90 oder Position 3504.00). Bei der Ermittlung des Saccharosegehalts zum Zweck der Einreihung in diese Unterpositionen ist auch der Gehalt an Invertzucker, berechnet als Saccharose, zu … |
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen … |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Eine Substanz aus einer pasteurisierten, homogenisierten und danach sprühgetrockneten Mischung aus zermahlener und gepresster Kokosnußmasse mit vor der Trocknung zur Gewinnung der Pulverform zugesetztem Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und mit einem … |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2106.10.20
- 01.01.19952106.10.20neu eingeführt · „kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder …“ · aus 2106.10.10, 2106.10.90
- 01.07.20032106.10.20unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2106.10.20
- 01.07.20032106.10.20.90.0neu eingeführt · aus 2106.10.20
- 01.07.20142106.10.20.20.0neu eingeführt · „Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver …“ · aus 2106.90.98
- 29.08.20252106.10.20.40.0neu eingeführt · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · aus 2106.10.80
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Sojaeiweißkonzentrat unter der Warennummer 2106.10.20?
Sojaeiweißkonzentrat mit 65 GHT bis 90 GHT Eiweiß in der Trockenmasse, als Pulver oder texturiert, gehört in 2106.10.20.20.0. Erbsenprotein mit mehr als 65 % Proteingehalt gehört in 2106.10.20.40.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Sojastück unter 2106.10.20?
Sojastück gehört in 2106.10.20.20.0, wenn es Sojaeiweißkonzentrat mit 65 GHT bis 90 GHT Eiweiß in der Trockenmasse ist, als Pulver oder texturiert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
