Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Soja-Stück leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelVERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN21
- PositionLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen2106
- UnterpositionEiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe210610
- Kombinierte Nomenklaturkein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend21061020
- ZolltarifnummerSojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Soja-Stück
Der HS-Code für Soja-Stück lautet 2106.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.10.20.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.10.20.20.0.
Einreihung von Soja-Stück nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Soja-Stück
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Eiweißkonzentrate) | 2106.10.20.90.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere Lebensmittelzubereitungen | 2106.90.92.85.9 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Soja-Stück (2106) ≠ andere (Eiweißkonzentrate) (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Stück bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Soja-Stück (2106) ≠ andere Lebensmittelzubereitungen (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Soja-Stück bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Soja-Stück (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19959/14-1 | Sojaproteinkonzentrat, Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert | 2106.10.20.20.0 |
| DE14014/16-1 | Sojakonzentrat, Sojaeiweißkonzentrat mit einem Eiweißgehalt von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT, als Pulver oder texturiert | 2106.10.20.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Autonome Zollaussetzung | Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Soja-Stücke
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Soja-Stücke mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
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