Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0 – Andere Meeressäugetier-Solubles

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Solubles von Meeressäugetieren, die weder Fischfutter noch Hunde- oder Katzenfutter nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind. Fischfutter aus Solubles von Meeressäugetieren gehört in 2309.90.10.81.0, Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, in 2309.90.10.91.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturSolubles von Fischen oder Meeressäugetieren
Solubles von Meeressäugetieren
ZolltarifnummerFischfutter
andere
ZolltarifnummerHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerErzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2309.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2309.90.10.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2309.90.10.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten …
✓andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware ist Futter, das nicht als Hunde- oder Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt.
✓Solubles von Fischen oder MeeressäugetierenDie Ware ist ein Soluble von Fischen oder Meeressäugetieren, also ein lösliches Erzeugnis aus diesen Tieren, das als Futter dient.
✓Solubles von MeeressäugetierenDie Ware ist ein Soluble von Meeressäugetieren und kein Soluble von Fischen.
✓andere, also nicht: FischfutterDie Ware ist Soluble von Meeressäugetieren, das für einen anderen Zweck als Fischfutter bestimmt ist.
✓andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware dient einem anderen Futterzweck als Hunde- oder Katzenfutter, das nicht für den Einzelverkauf aufgemacht ist.
2309.90.10.99.0Solubles von Meeressäugetieren, anderes Futter

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2309.90.10.21.0FischfutterPräferenzzollkontingent
2309.90.10.31.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent
2309.90.10.39.0andere–
2309.90.10.81.0FischfutterPräferenzzollkontingent
2309.90.10.91.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent
2309.90.10.99.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2309.90.96113Antragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware ist als Futtermittel für Fische, Vögel und Reptilien bestimmt und in 5 …
2309.90.3161Antragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Beschaffenheit: weißes, freifließendes, relativ feinkörniges Granulat. Stärke …
2309.90.5139Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt …
2309.90.4121Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege entwickelt; in Aufmachung für den Einzelverkauf in bedruckter Papierverpackung. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0

€
2309.90.10.99.0Drittlandszoll3,8 %380 €727 €1.107 €
2309.90.10.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll53,8 %5.380 €1.077 €6.457 €
2309.90.10.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll53,8 %5.380 €1.077 €6.457 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Antidumpingzoll China: 67,1 % nur für bestimmte Waren

Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.

HerstellerZusatzcodeSatz
Anhui Wanshen Biotechnology Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BS40,5 %
Jianyuan Group: - HENGYUAN BIOTECHNOLOGY CO., LTD., - JIANYUAN INTERNATIONAL CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BT40,5 %
Linyi Yuwang Vegetable Protein Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BU40,5 %
Sanjia Group: - Jiujiang Tiantai Food Co., Ltd. - Yantai Oriental Protein Tech Co., Ltd Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BQ40,5 %
SHANDONG FURUN BIOTECHNOLOGY CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BV40,5 %
SHANDONG HUA-THAI FOODPRODUCTS CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BW40,5 %
Shandong Jindu Talin Foods Co.,Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BX40,5 %
Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.20268G610 %
Yantai Shuangta Food Co. Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BR67,1 %
YANTAI T.FULL BIOTECH CO.,LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BY40,5 %
Yosin Biotechnology (Yantai) Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BZ40,5 %
ZHAOYUAN XIRIBEN FOOD STUFF CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688CA40,5 %
alle übrigen Hersteller in China67,1 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Statt 3,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaGilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %. Herstellersätze 40,5 %, 67,1 % (Tabelle unter Abgaben).bis 67,1 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2309.90.10Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren: Siehe die Erläuterungen zu Position 2309 des HS, Teil II, Buchstabe B, letzter Absatz, Ziffer 1.

Einreihungsverordnungen (17)

VerordnungWareDamals
2022/55701.04.2022Stärkereiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht.2309.90.51
2022/55701.04.2022Proteinreiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht.2309.90.31
1144/201228.11.2012Puder aus modifizierter dehydratisierter Rohrzuckermelasse ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht.2309.90.96
2696/9521.11.1995Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat wurden in die damalige Warennummer 2309.90.93 eingereiht, heute gilt 2309.90.96.2309.90.93heute 2309.90.96
1533/9212.06.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis(orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis(orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, heute gilt 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96
509/9228.02.1992Zubereitung aus etwa 60 GHT Calciumhydrogenorthophosphat und etwa 40 GHT Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) für die Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, heute gilt 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2309.90.10

  1. 01.01.19722309.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren“
  2. 01.01.19882309.90.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2309.90.10
  3. 01.01.19892309.90.10wieder anmeldefähig · aus 2309.90.10
  4. 02.06.19972309.90.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2309.90.10
  5. 01.04.20162309.90.10.21.0neu eingeführt · „Fischfutter“ · aus 2309.90.10
  6. 01.04.20162309.90.10.81.0neu eingeführt · „Fischfutter“ · aus 2309.90.10
  7. 21.09.20172309.90.10.31.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.10
  8. 21.09.20172309.90.10.39.0neu eingeführt · aus 2309.90.10
  9. 21.09.20172309.90.10.91.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.10
  10. 21.09.20172309.90.10.99.0neu eingeführt · aus 2309.90.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 2309.90.10 für andere Solubles von Meeressäugetieren?

Für Solubles von Meeressäugetieren, die weder Fischfutter noch Hunde- oder Katzenfutter nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind, gilt die Zolltarifnummer 2309.90.10.99.0. Fischfutter aus Solubles von Meeressäugetieren fällt unter 2309.90.10.81.0 und Hunde- und Katzenfutter nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf unter 2309.90.10.91.0.

Gilt für Solubles von Meeressäugetieren aus Russland unter 2309.90.10.99.0 ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter 2309.90.10.99.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →