01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2309.90.968-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2309.90.96.6910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2309.90.96.69.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0?
- ×Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.10
- ×Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren2309.90.10
- ×Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel2309.90.20.00.0
- ×Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder …2309.90.31, 2309.90.33, 2309.90.35, 2309.90.39 und 7 weitere
- ×ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert2309.90.91
- ×Mineralien- und Vitaminkomplexe2309.90.96.31.0, 2309.90.96.35.0, 2309.90.96.39.0, 2309.90.96.40.0
- ×andere, also nicht: Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – …2309.90.96.91.0, 2309.90.96.93.0, 2309.90.96.95.0, 2309.90.96.96.0
- ×zur Verwendung bei der Produktion von Tierfuttermitteln und/oder zur Verwendung bei der Produktion von Arzneimitteln2309.90.96.51.0, 2309.90.96.59.0
- ×Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.90.96.61.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.96
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2309.90.96.31.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | – |
| 2309.90.96.35.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.96.39.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | – |
| 2309.90.96.40.0 | andere | – |
| 2309.90.96.51.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Präferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.96.59.0 | andere | Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.96.61.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Präferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.96.69.0 | anderediese Seite | Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.96.91.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.96.93.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.96.95.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | – |
| 2309.90.96.96.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.96 eingereiht
112 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI29983/26-1Deutschland | Antragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die … | 22.10.2029 |
| DEBTI29981/26-1Deutschland | Antragsangaben: getrocknete Schwarze Soldatenfliegenlarven mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen … | 22.10.2029 |
| DEBTI29975/26-1Deutschland | Antragsangaben: getrocknete Seidenraupenpuppen mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware … | 11.10.2029 |
| DEBTI38288/26-1Deutschland | Antragsangaben: Pansengeschütztes Methionin als Vormischung zur Tierfütterung; bräunliches bis weißes Pulver. Stärke … | 11.10.2029 |
| DEBTI37636/26-1Deutschland | Antragsangaben: Vormischung für alle Tierarten; Vitamin: Biotin. Trägerstoff: Futterkalk (Calciumcarbonat). Glucose … | 28.09.2029 |
| DEBTI2987/26-1Deutschland | Antragsangaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett in Perlenform zur Verwendung und Vermarktung … | 06.09.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2309.90.31 | 61 | Antragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Beschaffenheit: weißes, freifließendes, relativ feinkörniges Granulat. Stärke … |
| 2309.90.51 | 39 | Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt … |
| 2309.90.41 | 21 | Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege entwickelt; in Aufmachung für den Einzelverkauf in bedruckter Papierverpackung. … |
| 2309.90.70 | 2 | Diätetisches Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Equiden, Ziegen und Schafe, das in Form einer fließfähigen, beigen Paste vorliegt und für den Einzelverkauf in einer Blisterpackung mit 10 Spritzen zu … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 9,6 %.
Antidumpingzoll China: 58,2 % – weniger für diese Hersteller
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Anhui BBCA Biochemical Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.2025 | 89IG | 53,1 % |
| CJ (Liaocheng) Biotech Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.2025 | 89IH | 53,1 % |
| Dongxiao Biotechnology Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.2025 | 89IJ | 53,1 % |
| Heilongjiang Eppen Biotech Co., LtdVO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.2025 | 89IF | 58,2 % |
| Meihua Group: Jilin Meihua Amino Acid Co., Ltd Xinjiang Meihua Amino Acid Co., LtdVO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.2025 | 89IE | 47,7 % |
| Qiqihar Longjiang Fufeng Biotechnologies Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.2025 | 89IK | 53,1 % |
| alle übrigen Hersteller in China | 58,2 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0070 | alle Drittländer | 7 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0827 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9007 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Einreihungsverordnungen (17)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2022/55701.04.2022 | Eine stärkereiche Fraktion aus Erbsenmehl, als hellgelbes Pulver oder in Pelletform, wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht. | 2309.90.51 |
| 2022/55701.04.2022 | Eine proteinreiche Fraktion aus Erbsenmehl, als beigefarbenes, feines Pulver oder in Pelletform, wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht. | 2309.90.31 |
| 1144/201228.11.2012 | Modifizierte dehydratisierte Rohrzuckermelasse als hellbraunes Puder ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht. | 2309.90.96 |
| 2696/9521.11.1995 | Eine Ware in Form von Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat zur Fütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.93 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummer 2309.90.96. | 2309.90.93heute 2309.90.96 |
| 1533/9212.06.1992 | Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis(orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis(orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummer 2309.90.96. | 2309.90.99heute 2309.90.96 |
| 509/9228.02.1992 | Eine Zubereitung aus Calciumhydrogenorthophosphat und Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummer 2309.90.96. | 2309.90.99heute 2309.90.96 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-568/1120.06.2013 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-366/2216.11.2023 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
| C-144/1503.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2309.90.96
- 01.01.20122309.90.96neu eingeführt · aus 2309.90.95, aus 2309.90.99
- 21.09.20172309.90.96.31.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
- 21.09.20172309.90.96.39.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
- 21.09.20172309.90.96.91.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
- 01.01.20202309.90.96.95.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
- 01.01.20252309.90.96.51.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
- 01.01.20252309.90.96.59.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
- 01.01.20252309.90.96.61.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
- 01.01.20252309.90.96.69.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
- 20.12.20252309.90.96.31.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
- 20.12.20252309.90.96.31.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.96.35.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.96.39.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
- 20.12.20252309.90.96.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.96.40.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.96.91.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
- 20.12.20252309.90.96.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.96.93.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.96.95.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
- 20.12.20252309.90.96.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.96.96.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0
Welche Zolltarifnummer gilt für L-Lysin-Futterzusatz unter 2309.90.96?
Für Futtermittelzusatzstoffe mit 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat, die nicht zur Verwendung bei der Produktion von Tierfuttermitteln und/oder Arzneimitteln bestimmt sind, gilt 2309.90.96.69.0. Die Warennummer 2309.90.96 ist in weitere 11-stellige Zolltarifnummern unterteilt.
Gibt es Antidumpingzoll auf Futterzusätze aus China unter 2309.90.96.69.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung in China wird ein Antidumpingzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.
Wann wurde 2309.90.96.69.0 zuletzt geändert?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 2309.90.96 wurde zuletzt am 20.12.2025 geändert, davor am 01.01.2025.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile