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Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0 – L-Lysin-Zusatz, andere Verwendung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Futtermittelzusatzstoffe, deren Trockenmasse zu 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT aus L-Lysin-Sulfat besteht, und die nicht zur Verwendung bei der Produktion von Tierfuttermitteln und/oder Arzneimitteln bestimmt sind. Hunde- und Katzenfutter ohne Einzelverkaufsaufmachung gehört in 2309.90.96.61.0, Ware zur Produktion von Tierfuttermitteln oder Arzneimitteln in 2309.90.96.51.0 (Hunde- und Katzenfutter) bzw. 2309.90.96.59.0 (andere).

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01Tarifbaum

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Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturSolubles von Fischen oder Meeressäugetieren
ZolltarifnummerErzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel
andere, einschließlich Vormischungen
andere
Kombinierte Nomenklaturausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert
Kombinierte Nomenklaturandere
Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren
andere
ZolltarifnummerHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2309.90.968-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2309.90.96.6910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2309.90.96.69.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten …
✓andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware ist eine Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, die nicht als Hunde- oder Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt.
✓andere, einschließlich Vormischungen, also nicht: Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem KapitelFür die Ware bleibt diese Gruppe, wenn sie weder ein Erzeugnis aus Fischen oder Meeressäugetieren noch ein Erzeugnis nach der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23 ist.
✓andere, also nicht: Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 …Für die Ware bleibt diese Gruppe, wenn sie weder Stärke noch Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthält und keine Milcherzeugnisse im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4 hat.
✓andere, also nicht: ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiertFür die Ware bleibt diese Gruppe, wenn sie keine melassierten, ausgelaugten Rübenschnitzel ist.
✓Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen AminosäurenDie Ware ist ein Futtermittelzusatzstoff, dessen Trockenmasse zu 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT aus L-Lysin-Sulfat besteht. Höchstens 32 GHT der Trockenmasse entfallen auf andere Bestandteile wie Kohlenhydrate und andere Aminosäuren.
✓andere, also nicht: zur Verwendung bei der Produktion von Tierfuttermitteln und/oder zur Verwendung bei der Produktion von ArzneimittelnFür die Ware bleibt diese Gruppe, wenn sie nicht für die Produktion von Tierfuttermitteln und/oder Arzneimitteln bestimmt ist.
✓andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufFür die Ware bleibt diese Gruppe, wenn sie kein Hunde- oder Katzenfutter ist, das nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt.
2309.90.96.69.0L-Lysin-Futterzusatz, andere Verwendung

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.96

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2309.90.96.31.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …–
2309.90.96.35.0anderePräferenzzollkontingent
2309.90.96.39.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …–
2309.90.96.40.0andere–
2309.90.96.51.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.96.59.0andereRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.96.61.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.96.69.0anderediese SeiteRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.96.91.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Präferenzzollkontingent
2309.90.96.93.0anderePräferenzzollkontingent
2309.90.96.95.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …–
2309.90.96.96.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.96 eingereiht

112 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland31
Frankreich22
Spanien18
Belgien12
Niederlande6
Polen6
vZTAWareGültig bis
DEBTI29983/26-1DeutschlandAntragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die …22.10.2029
DEBTI29981/26-1DeutschlandAntragsangaben: getrocknete Schwarze Soldatenfliegenlarven mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen …22.10.2029
DEBTI29975/26-1DeutschlandAntragsangaben: getrocknete Seidenraupenpuppen mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware …11.10.2029
DEBTI38288/26-1DeutschlandAntragsangaben: Pansengeschütztes Methionin als Vormischung zur Tierfütterung; bräunliches bis weißes Pulver. Stärke …11.10.2029
DEBTI37636/26-1DeutschlandAntragsangaben: Vormischung für alle Tierarten; Vitamin: Biotin. Trägerstoff: Futterkalk (Calciumcarbonat). Glucose …28.09.2029
DEBTI2987/26-1DeutschlandAntragsangaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett in Perlenform zur Verwendung und Vermarktung …06.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2309.90.3161Antragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Beschaffenheit: weißes, freifließendes, relativ feinkörniges Granulat. Stärke …
2309.90.5139Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt …
2309.90.4121Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege entwickelt; in Aufmachung für den Einzelverkauf in bedruckter Papierverpackung. …
2309.90.702Diätetisches Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Equiden, Ziegen und Schafe, das in Form einer fließfähigen, beigen Paste vorliegt und für den Einzelverkauf in einer Blisterpackung mit 10 Spritzen zu …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0

€
2309.90.96.69.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 %–––
2309.90.96.69.0aus China: Drittlandszoll + Antidumpingzoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % + 58,2 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 9,6 %.

Antidumpingzoll China: 58,2 % – weniger für diese Hersteller

HerstellerZusatzcodeSatz
Anhui BBCA Biochemical Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.202589IG53,1 %
CJ (Liaocheng) Biotech Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.202589IH53,1 %
Dongxiao Biotechnology Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.202589IJ53,1 %
Heilongjiang Eppen Biotech Co., LtdVO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.202589IF58,2 %
Meihua Group: Jilin Meihua Amino Acid Co., Ltd Xinjiang Meihua Amino Acid Co., LtdVO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.202589IE47,7 %
Qiqihar Longjiang Fufeng Biotechnologies Co., Ltd.VO (EU) 2025/1330 · seit 12.07.202589IK53,1 %
alle übrigen Hersteller in China58,2 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0070alle Drittländer7 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0827Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9007USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaHerstellersätze 47,7 %, 53,1 %, 58,2 % (Tabelle unter Abgaben).58,2 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaDie Einfuhren aus China werden zollamtlich erfasst, weil ein Verfahren läuft. Ein späterer Antidumping- oder Ausgleichszoll kann rückwirkend auf diese Einfuhren erhoben werden.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.

Einreihungsverordnungen (17)

VerordnungWareDamals
2022/55701.04.2022Eine stärkereiche Fraktion aus Erbsenmehl, als hellgelbes Pulver oder in Pelletform, wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht.2309.90.51
2022/55701.04.2022Eine proteinreiche Fraktion aus Erbsenmehl, als beigefarbenes, feines Pulver oder in Pelletform, wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht.2309.90.31
1144/201228.11.2012Modifizierte dehydratisierte Rohrzuckermelasse als hellbraunes Puder ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht.2309.90.96
2696/9521.11.1995Eine Ware in Form von Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat zur Fütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.93 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummer 2309.90.96.2309.90.93heute 2309.90.96
1533/9212.06.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis(orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis(orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummer 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96
509/9228.02.1992Eine Zubereitung aus Calciumhydrogenorthophosphat und Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummer 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2309.90.96

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 3.
  1. 01.01.20122309.90.96neu eingeführt · aus 2309.90.95, aus 2309.90.99
  2. 21.09.20172309.90.96.31.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
  3. 21.09.20172309.90.96.39.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
  4. 21.09.20172309.90.96.91.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
  5. 01.01.20202309.90.96.95.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
  6. 01.01.20252309.90.96.51.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
  7. 01.01.20252309.90.96.59.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
  8. 01.01.20252309.90.96.61.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.96
  9. 01.01.20252309.90.96.69.0neu eingeführt · aus 2309.90.96
  10. 20.12.20252309.90.96.31.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  11. 20.12.20252309.90.96.31.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 20.12.20252309.90.96.35.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  13. 20.12.20252309.90.96.39.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
  14. 20.12.20252309.90.96.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 20.12.20252309.90.96.40.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  16. 20.12.20252309.90.96.91.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  17. 20.12.20252309.90.96.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  18. 20.12.20252309.90.96.93.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  19. 20.12.20252309.90.96.95.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
  20. 20.12.20252309.90.96.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  21. 20.12.20252309.90.96.96.0neu eingeführt · aus 2309.90.31

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.96.69.0

Welche Zolltarifnummer gilt für L-Lysin-Futterzusatz unter 2309.90.96?

Für Futtermittelzusatzstoffe mit 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat, die nicht zur Verwendung bei der Produktion von Tierfuttermitteln und/oder Arzneimitteln bestimmt sind, gilt 2309.90.96.69.0. Die Warennummer 2309.90.96 ist in weitere 11-stellige Zolltarifnummern unterteilt.

Gibt es Antidumpingzoll auf Futterzusätze aus China unter 2309.90.96.69.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung in China wird ein Antidumpingzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Wann wurde 2309.90.96.69.0 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 2309.90.96 wurde zuletzt am 20.12.2025 geändert, davor am 01.01.2025.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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