01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3207.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3207.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3207.30.00.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3207.30.00.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0?
- ×zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen3207.10.00.00.0
- ×Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen3207.20
- ×Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken3207.40
- ×Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil (einschließlich Silber) von …3207.30.00.30.0
- ×andere, also nicht: Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität …3207.30.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3207.30.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3207.30.00.30.0 | Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3207.30.00.40.0 | Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3207.30.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3207.30.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI18066/24-1Deutschland | Angaben: Molybdän/Mangan Paste; zur Metallisierung von Aluminiumoxidkeramik; die Paste wird auf die Keramik per Hand … | 19.06.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2025-08205Frankreich | Paste auf Basis von Silberpulver, Glasfritten und einem organischen Trägermedium, verwendet auf Wafern zur Bildung … | 07.04.2029 |
| SIBTI2023/0124Slowenien | Silberpaste, dispergiert in Terpineol, graue Farbe. Wird in Öfen zur Metallisierung verwendet und bei 600 °C gebrannt. … | 17.01.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3207.30.00 | flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen: Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 4, genannten Erzeugnissen feine Dispersionen von Silber in Kollodium oder Terpineol zur Verwendung auf Glimmer oder Glas in der Elektro- und der keramischen Industrie. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 169/199925.01.1999 | Eine Paste auf Silberbasis mit hohem Silbergehalt wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie dem Wortlaut der Position 3207 und der Warennummer 3207.30.00 eingereiht. | 3207.30.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3207.30.00
- 01.01.19723207.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen“
- 01.07.20063207.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.30.00
- 01.07.20063207.30.00.90.0neu eingeführt · aus 3207.30.00
- 01.07.20243207.30.00.30.0neu eingeführt · „Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil …“
- 01.07.20243207.30.00.40.0neu eingeführt · „Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3207.30.00.40.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumpaste für Solarzellen unter 3207.30.00?
Aluminiumpaste mit 72 GHT bis 82 GHT Aluminium, einer Viskosität von 10 Pa.s bis 100 Pa.s und Aluminiumpartikeln von höchstens 25 µm, zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen, gehört in 3207.30.00.40.0. Silberpaste als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen gehört in 3207.30.00.30.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile