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gültig seit 01.07.2006

Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0 – Glanzmittel ohne Solarzellenpasten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen, sofern sie keine Silber- oder Aluminiumpaste für die Herstellung von Solarzellen sind. Silberpasten mit 45 bis 90 GHT Silber und 59 bis 92 GHT Festanteil zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen gehören in 3207.30.00.30.0, Aluminiumpasten mit 72 bis 82 GHT Aluminium, 10 bis 100 Pa.s Viskosität und einer Partikelgröße von höchstens 25 µm zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen in 3207.30.00.40.0.

Typische Waren:SilberpasteSilberpulverpaste

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionZubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver …
Zolltarifnummerzubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen
UnterpositionSchmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen
Unterpositionflüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
ZolltarifnummerSilberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil …
ZolltarifnummerAluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionGlasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3207.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3207.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3207.30.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3207.30.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel …
✓flüssige Glanzmittel und ähnliche ZubereitungenDie Ware muss eine flüssige Zubereitung sein, die als Glanzmittel oder ähnliche Zubereitung in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendet wird. Feine Dispersionen von Silber in Kollodium oder Terpineol zur Verwendung auf Glimmer oder Glas in der Elektro- und keramischen Industrie gehören dazu.
✓andere, also nicht: Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil …Für die Ware bleibt die Nummer, wenn sie weder eine Silberpaste zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen noch eine Aluminiumpaste zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen ist, die die Grenzwerte des Wortlauts erfüllt.
3207.30.00.90.0Flüssige Glanzmittel, außer Solarzellenpasten

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0?

  • ×zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen3207.10.00.00.0
  • ×Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen3207.20
  • ×Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken3207.40
  • ×Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil (einschließlich Silber) von …3207.30.00.30.0
  • ×Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität von 10 Pa.s oder …3207.30.00.40.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3207.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3207.30.00.30.0Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil …Zollaussetzung bei Endverwendung
3207.30.00.40.0Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität …Zollaussetzung bei Endverwendung
3207.30.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3207.30.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Frankreich1
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI18066/24-1DeutschlandAngaben: Molybdän/Mangan Paste; zur Metallisierung von Aluminiumoxidkeramik; die Paste wird auf die Keramik per Hand …19.06.2027
FRBTIFR-BTI-2025-08205FrankreichPaste auf Basis von Silberpulver, Glasfritten und einem organischen Trägermedium, verwendet auf Wafern zur Bildung …07.04.2029
SIBTI2023/0124SlowenienSilberpaste, dispergiert in Terpineol, graue Farbe. Wird in Öfen zur Metallisierung verwendet und bei 600 °C gebrannt. …17.01.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0

€
3207.30.00.90.0Drittlandszoll5,3 %530 €2.001 €2.531 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3207.30.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3207.30.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3207.30.00flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen: Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 4, genannten Erzeugnissen feine Dispersionen von Silber in Kollodium oder Terpineol zur Verwendung auf Glimmer oder Glas in der Elektro- und der keramischen Industrie.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
169/199925.01.1999Eine Paste auf Silberbasis mit hohem Silbergehalt sowie Cadmium- und Bleiverbindung wurde nach dem Wortlaut der Position 3207 und der Warennummer 3207.30.00 eingereiht.3207.30.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3207.30.00

  1. 01.01.19723207.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen“
  2. 01.07.20063207.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.30.00
  3. 01.07.20063207.30.00.90.0neu eingeführt · aus 3207.30.00
  4. 01.07.20243207.30.00.30.0neu eingeführt · „Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil …“
  5. 01.07.20243207.30.00.40.0neu eingeführt · „Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Silberpasten für Solarzellen unter 3207.30.00?

Silberpasten mit 45 bis 90 GHT Silber und 59 bis 92 GHT Festanteil zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen gehören in 3207.30.00.30.0, nicht in 3207.30.00.90.0. Die Zolltarifnummer 3207.30.00.90.0 erfasst die flüssigen Glanzmittel, die keine dieser Solarzellenpasten sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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