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gültig seit 01.01.2010

Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0 – Glasflocken, Glaspulver ab 99 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer sowie Glas in Form von Pulver oder Granalien mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr. Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken, das diese Merkmale nicht erfüllt, gehört in die Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0. Pulver und Granalien von Glas entstehen durch Zerkleinern oder Zerstoßen von Scherben und Abfällen von Glas.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionZubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver …
Zolltarifnummerzubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen
UnterpositionSchmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen
Unterpositionflüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
UnterpositionGlasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
ZolltarifnummerGlas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehrDiese Seite
Zolltarifnummeranderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3207.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3207.40.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3207.40.40.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3207.40.40.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel …
✓Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder FlockenDie Ware muss Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken sein. Glasfritte entsteht durch jähes Abkühlen einer flüssigen oder teigförmigen Masse in Wasser, die durch Schmelzen der gewöhnlichen Ausgangsstoffe des Glases gewonnen wird, Pulver und Granalien durch Zerkleinern oder Zerstoßen von Scherben und Abfällen von Glas.
✓Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehrFlocken müssen eine Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und eine Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer haben. Pulver oder Granalien müssen einen Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr haben.
3207.40.40.00.0Glasflocken und Glaspulver mit hohem Siliciumdioxidanteil

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0?

  • ×zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen3207.10.00.00.0
  • ×Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen3207.20
  • ×flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen3207.30
  • ×anderes, also nicht: Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver …3207.40.85.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3207.40.40

ZolltarifnummerWortlaut
3207.40.40.00.0Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3207.40.40 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3207.40.856Angaben: Gemahlene Glasfaser. Warenbeschaffenheit: Feines, weißes Pulver, abgefüllt in einer Musterdose; Gehalt an Siliciumdioxid: < 99 GHT. Befund: Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0

€
3207.40.40.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3207.40.40 bis 3207.40.85Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken: Hierher gehören: 1. Glasfritte, die durch jähes Abkühlen einer flüssigen oder teigförmigen Masse in Wasser hergestellt wird, die man durch Schmelzen der gewöhnlichen Ausgangsstoffe des Glases gewinnt. Diese Ausgangsstoffe sind z. B.: Siliciumdioxid, Natrium-, Kalium-, Calcium-, Barium- und Magnesiumcarbonat, Natrium- und Kaliumsulfat …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3207.40.40

  1. 01.01.20103207.40.40neu eingeführt · „Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver …“ · aus 3207.40.10, 3207.40.20, 3207.40.30, 3207.40.80
  2. 01.01.20103207.40.40.00.0neu eingeführt · „Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver …“ · aus 3207.40.10, 3207.40.20, 3207.40.30, 3207.40.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0

Gehört geschmolzener Quarz in Form von Pulver zur Zolltarifnummer 3207.40.40.00.0?

Nein. Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 gehört nach Kapitel 32, Anmerkung 1 nicht zu Kapitel 32 und damit nicht in diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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