01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3207.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3207.40.858-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3207.40.85.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3207.40.85.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0?
- ×zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen3207.10.00.00.0
- ×Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen3207.20
- ×flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen3207.30
- ×Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit …3207.40.40.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3207.40.85
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3207.40.85.00.0 | anderes |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3207.40.85 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25595/26-1Deutschland | Angaben: Gemahlene Glasfaser. Warenbeschaffenheit: Feines, weißes Pulver, abgefüllt in einer Musterdose; Gehalt an … | 03.09.2029 |
| DEBTI30162/26-1Deutschland | Angaben: Deko-Glasnuggets; Körnung: 2 - 4 mm; farbloses, unregelmäßig geformtes Granulat; Verpackung: 610 … | 27.08.2029 |
| DEBTI18997/26-1Deutschland | Angaben: Filterglasgranulat für Sandfilter; zur Verhinderung von Keimen und Biofilmen im Pool; Einsatzgebiete … | 04.06.2029 |
| DEBTI14559/26-1Deutschland | Angaben: Blähglasgranulat/Schaumglasgranulat; hergestellt aus Recyclingglas. Warenbeschaffenheit: Beigefarbenes Pulver … | 25.05.2029 |
| ITBTIIT922104-2024-BTI0648Italien | Keramische Granulate. Sie werden durch Mahlen (üblicherweise mithilfe von Stahlwalzen oder Kugelmühlen mit gesintertem … | 09.09.2028 |
| ITBTIIT922104-2024-BTI0647Italien | Unregelmäßiges Granulatmaterial mit einer Korngröße von wenigen Millimetern. Das Produkt ist ein glasartiger … | 09.09.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3207.40.40 bis 3207.40.85 | Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken: Hierher gehören: 1. Glasfritte, die durch jähes Abkühlen einer flüssigen oder teigförmigen Masse in Wasser hergestellt wird, die man durch Schmelzen der gewöhnlichen Ausgangsstoffe des Glases gewinnt. Diese Ausgangsstoffe sind z. B.: Siliciumdioxid, Natrium-, Kalium-, Calcium-, Barium- und Magnesiumcarbonat, Natrium- und Kaliumsulfat … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3207.40.85
- 01.01.20103207.40.85neu eingeführt · „anderes“ · aus 3207.40.10, aus 3207.40.80
- 01.01.20103207.40.85.00.0neu eingeführt · „anderes“
- 01.01.20233207.40.85wieder anmeldefähig · aus 3207.40.85
- 01.01.20233207.40.85.00.0wieder anmeldefähig · aus 3207.40.85
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0
Gehört Glas aus geschmolzenem Quarz unter 3207.40.85.00.0?
Nein. Nach Kapitel 32, Anmerkung 1 gehört Glas aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 nicht zu Kapitel 32 und damit nicht in die Zolltarifnummer 3207.40.85.00.0. Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken bleibt in dieser Nummer, soweit es nicht unter 3207.40.40.00.0 fällt.
Gehören Füllstoffe für Ölfarben unter 3207.40.85.00.0?
Aus Kapitel 32, Anmerkung 5 lässt sich das nicht ableiten. Die Anmerkung sagt nur, dass Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, nicht zu den Farbmitteln des Kapitels gehören, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Ob Glas als Füllstoff unter 3207.40.85.00.0 fällt, ergibt sich daraus nicht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission