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gültig seit 01.01.2016

Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0 – Sonstige Steingut-Küchengeräte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0 erfasst Tisch- oder Küchenartikel aus Steingut oder feinen Erden, die nicht unter die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 fallen, etwa Gewürzmühlen aus Keramik. Geschirr aus Steingut oder feinen Erden gehört in die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0, die Gewürzmühlen aus Keramik und Messerschärfer aus Keramik ausnimmt.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
Kombinierte Nomenklaturaus Steinzeug
Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden
ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6912.00.258-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6912.00.25.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6912.00.25.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische …
✓Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchDie Ware ist Geschirr oder ein anderer Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Daran erkennen Sie sie an ihrer Verwendung am Tisch oder in der Küche.
✓aus Steingut oder feinen ErdenDie Ware besteht aus Steingut oder feinen Erden. Steingut hat einen weißen, leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbenen Scherben, feine Erden eine gelbe bis braune oder rotbraune Färbung. Die Körnigkeit beträgt 0,15 mm oder weniger und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar, die Porosität 5 GHT oder mehr.
✓andere, also nicht: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Für die Ware bleibt ein Tisch- oder Küchenartikel, der von der Geschirrunterteilung ausgenommen ist, etwa Gewürzmühlen aus Keramik, Messerschärfer aus Keramik oder Pizzasteine aus Kordierit-Keramik.
6912.00.25.90.0Gewürzmühlen und Küchengeräte aus Steingut

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6912.00.25

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6912.00.25.10.0Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Antidumpingzoll
6912.00.25.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.25 eingereiht

200 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland146
Dänemark21
Schweden13
Spanien6
Frankreich5
Kroatien3
vZTAWareGültig bis
DEBTI33179/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen …19.10.2029
DEBTI33095/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel …19.10.2029
DEBTI25936/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel …18.10.2029
DEBTI30309/26-2DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, - glasierter, bunt bemalter, innen hohler Eierbecher, - - in fünf verschiedenen …11.10.2029
DEBTI12862/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - außen matt schwarze, innen weiße oder farbige, glasierte …16.07.2029
DEBTI19850/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - glasierte, innen weiße, außen bunt bemalte, becherartige Tasse mit …16.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6912.00.23126Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne …
6912.00.29108Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm …
6912.00.8391Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik …
6912.00.8576Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Kleintiere, Foto siehe Anlage, - glasierter, grauer, runder, dickwandiger Futternapf mit einem nach innen überstehenden Rand, - in den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0

€
6912.00.25.90.0Drittlandszoll9 %900 €2.071 €2.971 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20268,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6912.00.25.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (3)

FundstelleKernaussage
6912.00.21 bis 6912.00.81aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die …
6912.00.23 bis 6912.00.83aus Steinzeug: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm und nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der …
6912.00.25 bis 6912.00.85aus Steingut oder feinen Erden: Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Toilettengegenstände aus Steingut als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, mit Becher, Seifenhalter, Zahnbürstenbehälter und Flüssigseifenspender, wurden in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht; heute lauten die Nummern 6912.00.25 und 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6912.00.25

  1. 01.01.20166912.00.25neu eingeführt · „aus Steingut oder feinen Erden“ · aus 6912.00.50
  2. 01.01.20166912.00.25.10.0neu eingeführt · „Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  3. 01.01.20166912.00.25.90.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0

Gehören Waren, die unter 800 °C erhitzt werden, unter die Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0?

Nein. Waren, die zum Aushärten von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zum Entfernen von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Für die Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0 gilt daher nur Steingut oder feine Erden, die nach der Formgebung gebrannt sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Gewürzmühlen aus Steingut unter der Warennummer 6912.00.25?

Gewürzmühlen aus Steingut oder feinen Erden gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0, weil die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 Gewürzmühlen aus Keramik ausnimmt. Geschirr aus Steingut oder feinen Erden fällt dagegen unter 6912.00.25.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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