01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6912.00.258-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6912.00.25.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6912.00.25.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?
- ×andere, also nicht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6912.00.81, 6912.00.83.00.0, 6912.00.85.00.0, 6912.00.89.00.0
- ×aus gewöhnlichem Ton6912.00.21
- ×aus Steinzeug6912.00.23
- ×andere, also nicht: aus Steingut oder feinen Erden6912.00.29
- ×andere, also nicht: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …6912.00.25.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6912.00.25
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6912.00.25.10.0 | Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …diese Seite | Antidumpingzoll |
| 6912.00.25.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.25 eingereiht
200 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI33179/26-1Deutschland | Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen … | 19.10.2029 |
| DEBTI33095/26-1Deutschland | Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel … | 19.10.2029 |
| DEBTI25936/26-1Deutschland | Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, becherartige Tasse mit Henkel … | 18.10.2029 |
| DEBTI30309/26-2Deutschland | Anderes keramisches Geschirr, - glasierter, bunt bemalter, innen hohler Eierbecher, - - in fünf verschiedenen … | 11.10.2029 |
| DEBTI12862/26-1Deutschland | Anderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - außen matt schwarze, innen weiße oder farbige, glasierte … | 16.07.2029 |
| DEBTI19850/26-1Deutschland | Anderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - glasierte, innen weiße, außen bunt bemalte, becherartige Tasse mit … | 16.07.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 6912.00.23 | 126 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne … |
| 6912.00.29 | 108 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm … |
| 6912.00.83 | 91 | Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik … |
| 6912.00.85 | 76 | Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Kleintiere, Foto siehe Anlage, - glasierter, grauer, runder, dickwandiger Futternapf mit einem nach innen überstehenden Rand, - in den … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 8,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 5,5 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (3)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 6912.00.21 bis 6912.00.81 | aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die … |
| 6912.00.23 bis 6912.00.83 | aus Steinzeug: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm und nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der … |
| 6912.00.25 bis 6912.00.85 | aus Steingut oder feinen Erden: Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 166/200716.02.2007 | Toilettengegenstände aus Steingut als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf wurden in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht, heute gehören sie in die Warennummern 6912.00.25 und 6912.00.85. | 6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-99/7518.02.1976 | |
| C-98/7518.02.1976 | FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 6912.00.25
- 01.01.20166912.00.25neu eingeführt · „aus Steingut oder feinen Erden“ · aus 6912.00.50
- 01.01.20166912.00.25.10.0neu eingeführt · „Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
- 01.01.20166912.00.25.90.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0
Gibt es Antidumpingzoll auf Keramikgeschirr aus China unter 6912.00.25.10.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung China wird für diese Zolltarifnummer ein Antidumpingzoll erhoben. Die Maßnahme gilt bei der Einfuhr.
Welche Zolltarifnummer gilt für Gewürzmühlen aus Keramik unter 6912.00.25?
Gewürzmühlen aus Keramik gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.25.90.0 und nicht in 6912.00.25.10.0. Die Warennummer 6912.00.25 hat weitere Zolltarifnummern, die für andere Ware gelten.
Gehören nicht gebrannte keramische Waren unter 6912.00.25.10.0?
Nein. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Waren, die zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt.
Gehört ein Bierkrug aus Steingut unter 6912.00.25 in die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0?
Ja, ein Bierkrug aus Steingut oder feinen Erden gehört in die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0. Der Scherben muss dabei eine Porosität (Wasseraufnahme) von 5 GHT oder mehr haben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile






