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gültig seit 01.01.1998

Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 – Tonziergegenstände ohne Handarbeit

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 erfasst keramische Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind. Ziergegenstände aus Steingut oder feinen Erden gehören in die Warennummer 6913.90.93, handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton in die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0. Typische Waren sind keramische Vasen und Hasen-Dekorationen zum Aufstellen.

Typische Waren:Keramische VasenKeramische KrügeKeramische Hasen-Dekorationen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionStatuetten und andere keramische Ziergegenstände
Unterpositionaus Porzellan
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
Zolltarifnummerhandgearbeitet
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6913.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6913.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6913.90.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6913.90.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6913 Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
✓andere, also nicht: aus PorzellanDie Ware ist ein keramischer Ziergegenstand, der nach vorheriger Formgebung gebrannt ist. Sie ist nicht aus Porzellan.
✓aus gewöhnlichem TonDie Ware besteht aus gewöhnlichem Ton und nicht aus Steingut oder feinen Erden. Die Erläuterungen zu dieser Nummer beziehen sich auf diesen Ton.
✓andere, also nicht: handgearbeitetDie Ware ist nicht in Handarbeit gefertigt. Handgearbeitete Ware gehört in die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0.
6913.90.10.90.0Nicht handgearbeitete Ziergegenstände aus Ton

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6913.90.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6913.90.10.10.0handgearbeitetZollkontingent
6913.90.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6913.90.10 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien1
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI47416/25-1DeutschlandAndere keramische Ziergegenstände, sog. Vase 2er-Set, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von bauchigen …22.03.2029
CZBTI47/260105/2024-580000-04/01TschechienGemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um eine Dekoration in Form eines Hasen zum Aufstellen. Material …12.02.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6913.90.93141Anderer keramischer Ziergegenstand, - glasierte, weiße Glocke mit einem Klöppel, - außen mit einem Hirschmotiv, geschmückten Kränzen und dem Schriftzug "Merry Christmas" versehen, - mit einer am …
6913.90.9833Anderer keramischer Ziergegenstand, sog. Deko-Vase mit Blattmuster, Foto siehe Anlage, - glasierter, cremefarbener, außen mit einem Blattmuster verzierter, konischer Krug mit Henkel; am oberen Rand …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0

€
6913.90.10.90.0Drittlandszoll3,5 %350 €1.967 €2.317 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6913.90.10.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6913.90.10aus gewöhnlichem Ton: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6912.00.21 und 6912.00.81.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
1462/200602.10.2006Ein Schaf aus Ton mit aufgeklebtem Gewirke, das das Fell darstellt, wurde als Ziergegenstand aus Ton in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
305/200112.02.2001Ein viereckiger Blumentopf aus 100 % gewöhnlichem Ton mit glasierter Innen- und Außenseite wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
2080/9116.07.19911. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen …6913

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6913.90.10

  1. 01.01.19726913.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus gewöhnlichem Ton“
  2. 01.01.19886913.90.10wieder anmeldefähig
  3. 01.01.19986913.90.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6913.90.10
  4. 01.01.19986913.90.10.10.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 6913.90.10
  5. 01.01.19986913.90.10.90.0neu eingeführt · aus 6913.90.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für nicht handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton unter 6913.90.10?

Nicht handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0. Handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0.

Gehören Waren aus Ton, die nur auf weniger als 800 °C erhitzt werden, in die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0?

Nur Waren, die zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören daher nicht zu Kapitel 69 und nicht in die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0. Andere Waren aus Ton, die unter 800 °C erhitzt werden, fallen nicht allein wegen der Temperatur heraus.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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