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gültig seit 01.01.2006Dual-Use

Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0 – Motoren für zollfreie Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung für Luftfahrzeuge schwerer als Luft, wenn das Luftfahrzeug selbst zollfrei eingeführt worden ist oder in der Gemeinschaft hergestellt wurde. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8407.10.00.10.0, andere Motoren für Luftfahrzeuge schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, gehören in 8407.10.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionHub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
UnterpositionMotoren für Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerfür Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werdenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Motoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8407.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8407.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8407.10.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8407.10.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit …
✓Motoren für LuftfahrzeugeDie Ware ist ein Motor, der zum Antrieb eines Luftfahrzeugs bestimmt ist und mit Fremdzündung arbeitet.
✓für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werdenDas Luftfahrzeug ist schwerer als Luft und ist selbst zollfrei eingeführt worden oder in der Gemeinschaft hergestellt worden. Die Bedingung betrifft das Luftfahrzeug, nicht den Motor.
8407.10.00.20.0Motoren für zollfreie Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8407.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8407.10.00.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8407.10.00.20.0für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werdendiese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8407.10.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8407.10.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ATBTI2023000470-DECÖsterreichVerbrennungsmotoren in Form von Viertakt-Benzinmotoren mit einem Hubraum von 77 bis 310 cm³, mit Motorblock …06.11.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0

€
8407.10.00.20.0Drittlandszoll––––
8407.10.00.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8407.10.00.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8407.10.00.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A012 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Simbabwe, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8407.10.00

  1. 01.01.19728407.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Motoren für Luftfahrzeuge“
  2. 01.01.19888407.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8407.10.10, 8407.10.90
  3. 01.01.20068407.10.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8407.10.10, 8407.10.90
  4. 01.01.20068407.10.00.20.0neu eingeführt · „für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden“ · aus 8407.10.10, 8407.10.90
  5. 01.01.20068407.10.00.90.0neu eingeführt · aus 8407.10.10, 8407.10.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8407.10.00.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Motoren für Luftfahrzeuge unter der Warennummer 8407.10.00, wenn das Luftfahrzeug zollfrei eingeführt oder in der Gemeinschaft hergestellt wurde?

Motoren für Luftfahrzeuge schwerer als Luft gehören in 8407.10.00.20.0, wenn das Luftfahrzeug selbst zollfrei eingeführt worden ist oder in der Gemeinschaft hergestellt wurde. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8407.10.00.10.0, für andere Motoren für Luftfahrzeuge schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, 8407.10.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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