01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8407.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8407.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8407.10.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8407.10.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0?
- ×Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge8407.21, 8407.29.00.00.0
- ×Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art8407.31.00.00.0, 8407.32, 8407.33, 8407.34
- ×andere Motoren8407.90
- ×für zivile Luftfahrzeuge8407.10.00.10.0
- ×für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden8407.10.00.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8407.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8407.10.00.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8407.10.00.20.0 | für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8407.10.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8407.10.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ATBTI2023000470-DECÖsterreich | Verbrennungsmotoren in Form von Viertakt-Benzinmotoren mit einem Hubraum von 77 bis 310 cm³, mit Motorblock … | 06.11.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.
Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A012 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0
Anmerkungen (2)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 84, Allgemeines | Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8407.10.00
- 01.01.19728407.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Motoren für Luftfahrzeuge“
- 01.01.19888407.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8407.10.10, 8407.10.90
- 01.01.20068407.10.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8407.10.10, 8407.10.90
- 01.01.20068407.10.00.20.0neu eingeführt · „für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden“ · aus 8407.10.10, 8407.10.90
- 01.01.20068407.10.00.90.0neu eingeführt · aus 8407.10.10, 8407.10.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für andere Motoren für Luftfahrzeuge unter 8407.10.00?
Die Zolltarifnummer 8407.10.00.90.0 gilt für Motoren für Luftfahrzeuge, die weder für zivile Luftfahrzeuge noch für Luftfahrzeuge schwerer als Luft bestimmt sind, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8407.10.00.10.0, für Luftfahrzeuge schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, gilt 8407.10.00.20.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission