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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 8407.90 – Andere Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 8407.90 gehören Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, die als „andere Motoren“ der Position 8407 gelten. Motoren für Luftfahrzeuge gehören in die Unterposition 8407.10 und Außenbordmotoren in die Unterposition 8407.21. Die Nummern darunter richten sich nach Hubraum, Verwendung für die industrielle Montage und Leistung.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Motor mit mehr als 250 cm³ Hubraum zu HS-Code 8407.90?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8407.90?

Motoren mit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger gehören in die Warennummer 8407.90.10. Die Zolltarifnummer 8407.90.50.00.0 gilt für Motoren für die industrielle Montage von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10 und von Kraftfahrzeugen der Positionen 8703 und 8704 unter der Angabe „mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³“. „Für die industrielle Montage“ gilt nur der serienmäßige Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen, einschließlich der Zulieferbetriebe; Motoren als Ersatzteile fallen nicht darunter. Andere Motoren mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ und einer Leistung von 10 kW oder weniger gehören in die Warennummer 8407.90.80, solche mit einer Leistung von mehr als 10 kW in die Warennummer 8407.90.90.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionHub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
Unterpositionandere MotorenDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger
2,7 % · 15 vZTA
mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³
Zolltarifnummerfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von 10 kW oder weniger
4,2 % · 11 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 10 kW
4,2 % · 12 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8407.90.10mit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger
8407.90.80mit einer Leistung von 10 kW oder weniger
8407.90.90mit einer Leistung von mehr als 10 kW

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8407.90

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8407.90?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 8407.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8407.90

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern unter HS-Code 8407.90

Zum 01.01.2026 wurde eine Warennummer neu eingeführt. Die übrigen 3 Warennummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20268407.90.50.00.0neu eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ › für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8407.90

Welche Warennummer oder Zolltarifnummer gilt für einen Motor unter HS-Code 8407.90?

Das richtet sich nach Hubraum, Leistung und Verwendung des Motors. Ein Motor mit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger gehört in die Warennummer 8407.90.10. Ein Motor mit mehr als 250 cm³ Hubraum und einer Leistung von mehr als 10 kW gehört in die Warennummer 8407.90.90, sofern er nicht für die industrielle Montage bestimmt ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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