Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8407 – Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung

Position im Zolltarif

84Kapitel07Position

Zu dieser Position gehören Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, etwa Motoren für Luftfahrzeuge, Außenbordmotoren und Hubkolbenmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87. Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) gehören in Position 8408, Dampfturbinen in Position 8406.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Motor mit Fremdzündung in Position 8407?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8407?

Die Position ist zunächst nach dem Einsatz gegliedert: Motoren für Luftfahrzeuge (Unterposition 8407.10) sowie Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge mit Außenbordmotoren (Unterposition 8407.21) und anderen Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, die keine Außenbordmotoren sind (Zolltarifnummer 8407.29.00.00.0). Hubkolbenmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 sind nach Hubraum gestaffelt: 50 cm³ oder weniger (Zolltarifnummer 8407.31.00.00.0), mehr als 50 cm³ bis 250 cm³ (Unterposition 8407.32), mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³ (Unterposition 8407.33) und mehr als 1 000 cm³ (Unterposition 8407.34). Die übrigen Motoren fallen unter die Unterposition 8407.90.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionHub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit FremdzündungDiese Seite
UnterpositionMotoren für Luftfahrzeuge
1,7 % · 1 vZTA
Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
UnterpositionAußenbordmotoren
4,2 % bis 6,2 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Hubraum von 325 cm³ oder weniger
mit einem Hubraum von mehr als 325 cm³
Zolltarifnummermit einer Leistung von 30 kW oder weniger
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 30 kW
Zolltarifnummerandere
4,2 % · 0 vZTA
Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Zolltarifnummermit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger
2,7 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³
2,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 125 cm³
Zolltarifnummermit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ bis 250 cm³
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³
2,7 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³
Kombinierte Nomenklaturmit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³
4,2 % · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
andere
Zolltarifnummergebraucht
neu, mit einem Hubraum von
Kombinierte Nomenklatur1 500 cm³ oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmehr als 1 500 cm³
Unterpositionandere Motoren
2,7 % bis 4,2 % · 38 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger
mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³
Zolltarifnummerfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von 10 kW oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 10 kW

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 18 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8407

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8407. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8407

Rechts: wie viele der 18 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder8 von 18
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder3 von 18
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe1 von 18
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 18
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 18
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Libyen3 von 18
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 18
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8407

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8407

17 der 18 Warennummern der Position 8407 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19958407.21.10.00.0eingeführt · mit einem Hubraum von 325 cm³ oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2014
  2. 01.01.19728407.21.91.00.0eingeführt · mit einer Leistung von 30 kW oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1994
  3. 01.01.19728407.21.99.00.0eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 30 kW
  4. 01.01.19728407.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  5. 01.01.19728407.31.00.00.0eingeführt · mit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2014
  6. 01.01.19948407.32.10.00.0eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 125 cm³
  7. 01.01.19948407.32.90.00.0eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ bis 250 cm³
  8. 01.01.20148407.33.20eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³
  9. 01.01.20148407.33.80eingeführt · mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³ · zuletzt geändert 01.01.2015
  10. 01.01.19728407.34.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.07.2022
  11. 01.01.19728407.34.30.00.0eingeführt · gebraucht
  12. 01.01.19728407.34.91eingeführt · 1 500 cm³ oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2025
  13. 01.01.19728407.34.99eingeführt · mehr als 1 500 cm³ · zuletzt geändert 01.01.2025
  14. 01.01.19728407.90.10eingeführt · mit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
  15. 01.01.19728407.90.50.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.1995
  16. 01.01.19958407.90.80eingeführt · mit einer Leistung von 10 kW oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
  17. 01.01.19958407.90.90eingeführt · mit einer Leistung von mehr als 10 kW · zuletzt geändert 01.01.2000

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →