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gültig seit 01.01.2014

Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0 – Fremdzündungsmotoren für Rasenmäher

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung mit mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³ Hubraum und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, die zum Herstellen von Rasenmähern der Unterpositionen 8433.11, 8433.19 und 8433.20, von Traktoren der Warennummern 8701.91.90 und 8701.92.90 mit Rasenmäher als Hauptfunktion, von 4-Takt-Motormähern oder von Schneeräumern der Unterposition 8430.20 bestimmt sind. Neue Einzylinder-Viertakt-Motoren mit 22 kW oder mehr bis 35 kW gehören in 8407.33.80.20.0 und neue Zweizylinder-Viertakt-Motoren mit 40 kW oder mehr bis 86 kW in 8407.33.80.30.0, jeweils zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen; Motoren mit mehr als 250 cm³ bis 500 cm³ Hubraum gehören in 8407.33.20.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionHub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
UnterpositionMotoren für Luftfahrzeuge
8407.21 – 8407.29Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Zolltarifnummermit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³
Kombinierte Nomenklaturmit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³
Kombinierte Nomenklaturmit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³
ZolltarifnummerHub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …Diese Seite
ZolltarifnummerNeuer Einzylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³, jedoch nicht mehr als 1 000 cm³ …
ZolltarifnummerNeuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³ jedoch nicht mehr als 1 000 cm³ …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³
Unterpositionandere Motoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8407.336-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8407.33.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8407.33.80.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8407.33.80.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit …
✓Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten ArtDer Motor ist ein Hubkolbenmotor, der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet wird.
✓mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³Der Hubraum des Motors muss mehr als 250 cm³ bis 1 000 cm³ betragen.
✓mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³Innerhalb dieses Bereichs liegt der Hubraum oberhalb von 500 cm³ und höchstens bei 1 000 cm³.
✓Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: -Rasenmähern der Positionen 8433.11, 8433.19 und 8433.20, -Traktoren der Position 8701.91.90 und 8701.92.90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, -4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433.20.10 oder -Schneeräumern der Unterposition 8430.20Der Motor muss zum Herstellen von Rasenmähern, bestimmten Traktoren, 4-Takt-Motormähern oder Schneeräumern bestimmt sein. Seine Leistung liegt bei 6 kW oder mehr und höchstens bei 20,0 kW, bei einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr.
8407.33.80.10.0Fremdgezündete Motoren für Rasenmäher und Schneeräumer

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0?

  • ×Motoren für Luftfahrzeuge8407.10
  • ×Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge8407.21, 8407.29.00.00.0
  • ×andere Motoren8407.90
  • ×mit einem Hubraum von 50 cm³ oder weniger8407.31.00.00.0
  • ×mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bis 250 cm³8407.32
  • ×mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³8407.34
  • ×mit einem Hubraum von mehr als 250 cm³ bis 500 cm³8407.33.20
  • ×Neuer Einzylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³, jedoch nicht mehr als 1 000 cm³, -Gesamtabmessungen von …8407.33.80.20.0
  • ×Neuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³ jedoch nicht mehr als 1 000 cm³, -Gesamtabmessungen von …8407.33.80.30.0
  • ×andere, also nicht: Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …8407.33.80.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8407.33.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8407.33.80.10.0Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8407.33.80.20.0Neuer Einzylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³, jedoch nicht mehr als 1 000 cm³ …Zollaussetzung bei Endverwendung
8407.33.80.30.0Neuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³ jedoch nicht mehr als 1 000 cm³ …Zollaussetzung bei Endverwendung
8407.33.80.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8407.33.80 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
NLBTI2025-1201-6NiederlandeEin gebrauchter, überholter Hubkolbenmotor mit Fremdzündung mit – laut Angaben – unter anderem folgenden Merkmalen und …08.12.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0

€
8407.33.80.10.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8407.33.80.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8407.33.80.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8407.33.80.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8407.33.80

  1. 01.01.20148407.33.80neu eingeführt · „mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1000 cm³“ · aus 8407.33.00
  2. 01.01.20148407.33.80.10.0neu eingeführt · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …“ · aus 8407.33.00
  3. 01.01.20148407.33.80.90.0neu eingeführt · aus 8407.33.00
  4. 01.01.20158407.33.80Wortlaut geändert · „mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³“ · vorher „mit einem Hubraum von mehr als 500 cm³ bis 1000 cm³“
  5. 01.01.20208407.33.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 und handgeführten Rasenmähern der Position 8433.11.90, - Traktoren der Position 8701.91.90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433.20.10 oder - Schneeräumern der Unterposition 8430.20“
  6. 01.01.20258407.33.80.20.0neu eingeführt · „Neuer Einzylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³, jedoch nicht mehr als 1 000 cm³ …“ · aus 8407.34.91, 8407.34.99
  7. 01.01.20258407.33.80.30.0neu eingeführt · „Neuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³ jedoch nicht mehr als 1 000 cm³ …“ · aus 8407.34.91, 8407.34.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fremdzündungsmotoren für Rasenmäher unter 8407.33.80?

Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit mehr als 500 cm³ bis 1 000 cm³ Hubraum und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, die zum Herstellen von Rasenmähern bestimmt sind, gehören in 8407.33.80.10.0. Die Warennummer 8407.33.80 hat weitere Zolltarifnummern, etwa 8407.33.80.20.0 für neue Einzylinder-Viertakt-Motoren und 8407.33.80.30.0 für neue Zweizylinder-Viertakt-Motoren.

Seit wann gilt die Zolltarifnummer 8407.33.80.10.0 in ihrer heutigen Unterteilung?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8407.33.80 wurde zum 01.01.2025 geändert. Die Warennummer 8407.33.80 besteht seit dem 01.01.2014 und wurde aus 8407.33.00 gebildet.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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