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gültig seit 01.04.2010 (schon 2006–2008)Dual-Use

Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0 – Zivile Luftfahrzeug-Kompressoren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst oszillierende Luftkompressoren, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, mit einem Überdruck von 15 bar oder weniger und einer Liefermenge von 60 m³ oder weniger je Stunde. Membranluftkompressoren mit einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 l/min, einer Eingangsleistung von nicht mehr als 14 W und einer Überdruckfähigkeit von nicht mehr als 400 hPa (0,4 bar), die bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendet werden, gehören in 8414.80.22.20.0. Alle übrigen Kompressoren dieser Warennummer, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 8414.80.22.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
8414.51 – 8414.59Ventilatoren
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von
15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von
Kombinierte Nomenklatur60 m³ oder weniger
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
ZolltarifnummerMembranluftkompressor mit - einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 l/min, - einer Eingangsleistung von nicht …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturmehr als 60 m³
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.80.228-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.80.22.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.80.22.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓andere, also nicht: Vakuumpumpen, hand- oder fußbetriebene Luftpumpen, Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art, Luftkompressoren, auf …Die Ware muss ein Kompressor sein, der Luft oder ein anderes Gas verdichtet und nicht unter die übrigen Kompressorarten dieser Unterposition fällt.
✓oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks vonDie Ware muss ein oszillierender Verdrängerkompressor sein, der den Überdruck durch eine hin und her gehende Bewegung erzeugt.
✓15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde vonDer Überdruck der Ware muss 15 bar oder weniger betragen.
✓60 m³ oder wenigerDie Liefermenge der Ware muss je Stunde 60 m³ oder weniger betragen.
✓für zivile LuftfahrzeugeDie Ware muss für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sein. Membranluftkompressoren für die Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen gehören nicht hierher.
8414.80.22.10.0Oszillierende Kompressoren für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.80.22

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.80.22.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8414.80.22.20.0Membranluftkompressor mit - einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 l/min, - einer Eingangsleistung von nicht …Autonome Zollaussetzung
8414.80.22.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.80.22 eingereiht

52 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland41
Frankreich6
Tschechien3
Italien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI29282/26-1DeutschlandAkku-Kompressor (Abbildung siehe Anlage) - aus einem oszillierenden Verdrängerkompressor, digitalem Manometer …07.09.2029
DEBTI25444/26-1DeutschlandAkku-Luftkompressor (Abbildung siehe Anlage) - aus einem akkubetriebenen oszillierenden Kolben-Kompressor und …26.07.2029
DEBTI21497/26-1DeutschlandKompressor (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Einheit aus Luftkompressor mit integriertem Kolben (oszillierender …12.07.2029
DEBTI21494/26-1DeutschlandAkku-Kompressor (Abbildung siehe Anlage), - aus einer Einheit aus Luftkompressor mit integriertem Kolben …25.06.2029
DEBTI21491/26-1DeutschlandAkku-Kompressor (Abbildung siehe Anlage), - aus einem oszillierenden Verdrängerkompressor, Elektromotor, Manometer und …22.06.2029
DEBTI21727/26-1DeutschlandKoffer-Kompressor (Abbildung siehe Anlage), - aus einer Einheit aus Luftkompressor mit integriertem Kolben …22.06.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.80.8030Sauerstoffpumpe (Abbildung siehe Anlage), - aus einer elektromagnetisch angetriebenen Membran-Luftpumpe mit Luftkammer, in einem Gehäuse mit je einer Öffnung für Lufteinlass und Luftauslass, mit …
8414.80.738Scroll-Kompressoren (Abbildung siehe Anlage), - aus einem mittels Motor und Riemenscheibe (nicht Gegenstand der Auskunft) gurtbetriebenen Schraubenverdichter-Kompaktmodul mit einer festen und einer …
8414.80.118Abgasturbolader, bestehend aus einer Verdichtereinheit mit Luftein-/-austrittsöffnungen, Turbineneinheit mit Abgasein-/-austrittsöffnungen sowie Rumpfgruppe mit Lagergehäuse, Laufzeug mit …
8414.80.515Kompressor (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Luftkompressor mit integriertem Kolben (oszillierender Verdrängerkompressor) und Elektromotor, in einem tragbaren Gehäuse (Abmessungen: 148 x 110 x 53 …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0

€
8414.80.22.10.0Drittlandszoll––––
8414.80.22.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8414.80.22.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.80.22.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B001H der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.80.22

  1. 01.01.20068414.80.22neu eingeführt · „60 m³ oder weniger“ · aus 8414.80.10, aus 8414.80.31
  2. 01.01.20068414.80.22.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 11 Vorgängern
  3. 01.01.20068414.80.22.90.0neu eingeführt · aus 11 Vorgängern
  4. 21.03.20088414.80.22.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8414.80.22
  5. 21.03.20088414.80.22.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8414.80.22
  6. 01.04.20108414.80.22.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.80.22
  7. 01.04.20108414.80.22.90.0neu eingeführt · aus 8414.80.22
  8. 01.01.20188414.80.22.20.0neu eingeführt · „Membranluftkompressor mit - einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 l/min, - einer Eingangsleistung von nicht …“ · aus 8414.10.10, 8414.10.20, 8414.59.25
  9. 01.01.20238414.80.22.20.0Wortlaut geändert · „Membranluftkompressor mit - einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 l/min, - einer Eingangsleistung von nicht …“ · vorher „Membranluftkompressor mit - einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 l/min, - einer Eingangsleistung von nicht mehr als 8,1 W und - einer Überdruckfähigkeit von nicht mehr als 400 hPa (0,4 bar) von der bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendeten Art“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.80.22.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für oszillierende Kompressoren für zivile Luftfahrzeuge unter 8414.80.22?

Oszillierende Verdrängerkompressoren mit einem Überdruck von 15 bar oder weniger und einer Liefermenge von 60 m³ oder weniger je Stunde, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 8414.80.22.10.0. Membranluftkompressoren der bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendeten Art sind in 8414.80.22.20.0 eingereiht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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