01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8527.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8527.21.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8527.21.70.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8527.21.70.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0?
- ×Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können8527.12.00.00.0, 8527.13.00.00.0, 8527.19.00.00.0
- ×andere, also nicht: Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können8527.91.00.00.0, 8527.92.00.00.0, 8527.99.00.00.0
- ×andere, also nicht: kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten8527.29.00.00.0
- ×Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können8527.21.30.00.0
- ×andere, also nicht: mit Laserabnehmersystem8527.21.92.00.0, 8527.21.98.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8527.21.70
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8527.21.70.00.0 | mit Laserabnehmersystem |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8527.21.70 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8527.21.30 | 6 | Rundfunkempfangsgerät, das nur mit einer externen Energiequelle betrieben werden kann (Autobatterie, Stromversorgung mit 17 V über Verstärker), von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art in Form … |
| 8527.21.98 | 5 | Gemäß der Beschreibung des Antragstellers und den in der Datenbank veröffentlichten Fotos handelt es sich bei dem Produkt um ein Rundfunkempfangsgerät, kombiniert mit einem Gerät zur Wiedergabe von … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 14 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 12,7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,8 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A501, 5A001B, 5A002 und 2 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8527.21.70.00.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
4. Zu der Unterposition 8527.12 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8527.21.70 | mit Laserabnehmersystem: Die Erläuterungen zu Unterposition 8527.13.10 gelten sinngemäß. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-84/1517.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8527.21.70
- 01.01.19968527.21.70neu eingeführt · „mit Laserabnehmersystem“ · aus 8527.21.00, aus 8527.21.10
- 01.01.19968527.21.70.00.0neu eingeführt · „mit Laserabnehmersystem“
- 01.01.20008527.21.70wieder anmeldefähig · aus 8527.21.70
- 01.01.20008527.21.70.00.0wieder anmeldefähig · aus 8527.21.70
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile