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gültig seit 01.01.2017

Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0 – Video-Projektoren für Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Video-Projektoren, die aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse bestehen und für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Andere Projektoren dieser Warennummer gehören in 8528.69.80.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionMonitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
8528.42 – 8528.49Monitore mit Kathodenstrahlröhre
8528.52 – 8528.59andere Monitore
Projektoren
Zolltarifnummerzum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471
Unterpositionandere
Zolltarifnummerfür einfarbiges Bild
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVideo-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
8528.71 – 8528.73Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8528.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8528.69.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8528.69.80.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8528.69.80.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes …
✓ProjektorenDie Ware ist ein Projektor ohne Bildschirm im selben Gehäuse. Erkennbar ist das am Gerät, das nur projiziert und keinen eigenen Bildschirm im Gehäuse hat.
✓andere, also nicht: zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471Der Projektor ist nicht zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine bestimmt.
✓andere, also nicht: für einfarbiges BildDie Ware ist ein Video-Projektor und kein Projektor für einfarbiges Bild.
✓Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist ein Video-Projektor mit 3 Kathodenstrahlröhren, je mit einer Linse, und ist für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt. Erkennbar ist das am Aufbau mit drei Röhren, die je eine Linse haben, und an der Bestimmung für Luftfahrzeuge.
8528.69.80.10.03-Röhren-Video-Projektoren für Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8528.69.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8528.69.80.10.0Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte Luftfahrzeugediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8528.69.80.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8528.69.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0

€
8528.69.80.10.0Drittlandszoll14 %1.400 €2.166 €3.566 €
8528.69.80.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 14 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202612,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,8 %
Japan3,8 %
Neuseeland8,7 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8528.69.80.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8528.69.80.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8528.62.00 bis 8528.69.80Projektoren: Nicht hierher gehören Erzeugnisse mit einem Projektor und einem Bildschirm zusammen in einem gemeinsamen Gehäuse (Unterpositionen 8528.52.10 bis 8528.59.00 oder mit eingebautem Fernsehempfangsgerät Unterposition 8528.72.10).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
731/201011.08.2010Eine Video-Sound-Installation aus DVD-Bildwiedergabegeräten, LCD-Projektoren, Lautsprechern und DVDs wurde in die damalige Nummer 8528.69.10 eingereiht, heute gilt dafür 8528.62.00.8528.69.10heute 8528.62.00

Urteile des EuGH (11)

UrteilKernsatz
C-288/1811.04.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission …
C-201/9905.04.2001Die Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung derAnhänge der Verordnungen …
C-376/0719.02.20091. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471.60.90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 …
C-555/1720.09.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8528.69.80

  1. 01.01.20178528.69.80neu eingeführt · aus 8528.69.91, aus 8528.69.99
  2. 01.01.20178528.69.80.10.0neu eingeführt · „Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8528.69.10, 8528.69.91, 8528.69.99
  3. 01.01.20178528.69.80.90.0neu eingeführt · aus 8528.69.10, 8528.69.91, 8528.69.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Video-Projektoren mit 3 Kathodenstrahlröhren für Luftfahrzeuge unter 8528.69.80?

Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 8528.69.80.10.0. Übrige Projektoren dieser Warennummer ohne diese Merkmale gehören in 8528.69.80.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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