01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8528.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8528.69.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8528.69.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8528.69.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0?
- ×Monitore mit Kathodenstrahlröhre8528.42.00.00.0, 8528.49.00.00.0
- ×andere Monitore8528.52, 8528.59
- ×Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät8528.71.00.00.0, 8528.72, 8528.73.00.00.0
- ×zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 84718528.62.00.00.0
- ×für einfarbiges Bild8528.69.20.00.0
- ×Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte Luftfahrzeuge8528.69.80.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8528.69.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8528.69.80.10.0 | Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8528.69.80.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8528.69.80 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 14 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 12,7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,8 % |
| Japan | 3,8 % |
| Neuseeland | 8,7 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8528.62.00 bis 8528.69.80 | Projektoren: Nicht hierher gehören Erzeugnisse mit einem Projektor und einem Bildschirm zusammen in einem gemeinsamen Gehäuse (Unterpositionen 8528.52.10 bis 8528.59.00 oder mit eingebautem Fernsehempfangsgerät Unterposition 8528.72.10). |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 731/201011.08.2010 | Eine Video-Sound-Installation aus Bildwiedergabegeräten, LCD-Projektoren, Einzellautsprechern und DVDs wurde in die damalige Warennummer 8528.69.10 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 8528.62.00. | 8528.69.10heute 8528.62.00 |
Urteile des EuGH (11)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-288/1811.04.2019 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission … |
| C-201/9905.04.2001 | Die Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung derAnhänge der Verordnungen … |
| C-376/0719.02.2009 | 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471.60.90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 … |
| C-555/1720.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8528.69.80
- 01.01.20178528.69.80neu eingeführt · aus 8528.69.91, aus 8528.69.99
- 01.01.20178528.69.80.10.0neu eingeführt · „Video-Projektoren, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8528.69.10, 8528.69.91, 8528.69.99
- 01.01.20178528.69.80.90.0neu eingeführt · aus 8528.69.10, 8528.69.91, 8528.69.99
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Projektoren der Warennummer 8528.69.80?
Projektoren der Warennummer 8528.69.80 gehören in die Zolltarifnummer 8528.69.80.90.0, wenn sie nicht für einfarbiges Bild bestimmt sind und keine Video-Projektoren aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse für bestimmte Luftfahrzeuge sind. Video-Projektoren dieser Art gehören in die Zolltarifnummer 8528.69.80.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile