Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8716.39.30.00.0 gliedert sich in die nachfolgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC.
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionAnhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon8716
- Unterpositionandere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern871631
- Unterpositionandere871639
- Kombinierte Nomenklaturandere87163930
- Kombinierte Nomenklaturneu87163930
- ZolltarifnummerSattelanhänger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sattelauflieger
Der HS-Code für Sattelauflieger lautet 8716.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.39.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.39.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.39.30.00.0.
Einreihung von Sattelauflieger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sattelaufliegern in die Position 8716 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Die AV 1 bestimmt die Position 8716, da es sich um Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art handelt. Die AV 6 legt die Unterpositionen und die nationale Zolltarifnummer fest. Sattelauflieger ohne Tankaufbau unterfallen der Unterposition 871639 (andere) und dort der spezifischsten 11-Steller-Aufteilung 8716.39.30.00.0 für neue Sattelanhänger.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sattelauflieger
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSattelanhänger, gebraucht – für gebrauchte/occassion Sattelauflieger | 8716.39.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere, neu – für Sattelauflieger, die nicht explizit als Sattelanhänger erfasst werden | 8716.39.50.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAnhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau (Tankauflieger, Tanksemitrailer) | 8716.31.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Sattelanhänger (nicht zum Befördern von Gütern, z.B. Mess-Sattelanhänger) | 8716.40.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sattelauflieger (8716) ≠ Sattelanhänger, gebraucht – für gebrauchte/occassion Sattelauflieger (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattelauflieger bleibt die Zolltarifnummer 8716.39.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sattelauflieger (8716) ≠ andere, neu – für Sattelauflieger, die nicht explizit als Sattelanhänger erfasst werden (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattelauflieger bleibt die Zolltarifnummer 8716.39.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sattelauflieger (8716) ≠ Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau (Tankauflieger, Tanksemitrailer) (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sattelauflieger bleibt die Zolltarifnummer 8716.39.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sattelauflieger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27123/19-1 | 3-Achs Sattelkippauflieger aus Aluminium | 8716.39.30.00.0 |
| DEBTI27124/19-1 | Silo-Sattelauflieger mit 9 Kammern | 8716.39.30.00.0 |
| DEBTI26874/23-1 | 3-Achs Sattelkippauflieger | 8716.39.30.00.0 |
| DEBTI15845/23-1 | Silo-Sattelauflieger | 8716.39.30.00.0 |
| DEBTI25059/22-1 | Zusammenstellung von Sattelanhängern (Fahrgestelle) | 8716.39.30.00.0 |
| DEBTI8847/22-1 | Containerchassis (Sattelanhänger für ISO-Container) | 8716.39.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Sattelauflieger inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Fahrzeug & Motorenteile
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Fahrzeug & Motorenteile mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern und Zollsätzen.