Hierarchie der Zolltarifnummer
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte NomenklaturGesichtsschutzmasken63079093
- Kombinierte Nomenklaturfiltrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen63079093
- TARICaus Vliesstoffen6307909311
- TARICfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken6307909311
- Zolltarifnummerfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Atemschutzmaske-Ffp3
Der HS-Code für Atemschutzmaske-Ffp3 lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.93.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.93.11.0.
Einreihung von Atemschutzmaske-Ffp3 nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Regel 1: Die Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit der Ware. Regel 3 b): Eine konfektionierte Maske aus Vliesstoff wird nach der stofflichen Beschaffenheit (Abschnitt XI – Spinnstoffe) eingereiht. Die Funktion als Atemschutz ist in den Anmerkungen zu Kapitel 63 nicht als Ausschluss genannt, sodass Position 6307 die einschlägige Sammelposition bleibt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Atemschutzmaske-Ffp3
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere filtrierende Halbmasken FFP2/FFP3 (z. B. aus anderen Materialien) | 6307.90.93.19.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungandere (aus Vliesstoffen) | 6307.90.93.20.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungandere Gesichtsschutzmasken | 6307.90.93.90.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungmedizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683 | 6307.90.95.11.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Atemschutzmaske-Ffp3 (6307) ≠ andere filtrierende Halbmasken FFP2/FFP3 (z. B. aus anderen Materialien) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemschutzmaske-Ffp3 bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Atemschutzmaske-Ffp3 (6307) ≠ andere (aus Vliesstoffen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemschutzmaske-Ffp3 bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Atemschutzmaske-Ffp3 (6307) ≠ andere Gesichtsschutzmasken (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Atemschutzmaske-Ffp3 bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Atemschutzmaske-Ffp3 (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI45326/23-1 | Feinstaubmaske FFP3 NR D FMP3V | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI43410/23-1 | Feinstaubmaske FFP3 NR D FMP3S | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42724/20-1 | Atemschutzmaske FFP3 NR D mit Ventil | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42543/24-1 | Feinstaubmaske FFP3 NR D P3V | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI36740/24-1 | Feinstaubmaske FFP3 NR D SMP3S | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI38502/24-1 | Faltmaske FF P3 mit Ventil | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI18832/24-1 | Atemschutzmasken FFP2/FFP3 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI34348/22-1 | nicht wiederverwendbare Filterschutzmasken FFP3 | 6307.90.93.11.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zoll- und Abgabenrechner für Atemschutzmasken FFP3
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre FFP3-Masken auf Basis des Warenwerts und des Ursprungslands.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Nachfolgend finden Sie verwandte Medizinprodukte und ihre Zolltarifnummern.