Hierarchie der Zolltarifnummer
Die hierarchische Einreihung von Cobalt-Octoat im Zolltarif:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionGesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2915
- Unterpositionandere291590
- Kombinierte Nomenklaturandere29159070
- TARICandere2915907095
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cobalt-Octoat
Der HS-Code für Cobalt-Octoat lautet 2915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.90.70.98. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.70.98.0.
Einreihung von Cobalt-Octoat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Cobalt-Octoat (Kobalt(II)-2-ethylhexanoat) ist chemisch ein Salz der 2-Ethylhexansäure, einer gesättigten, acyclischen, einbasischen Carbonsäure (C8) der Position 2915. Die allgemeine Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV 1) verlangt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. Position 2915 erfasst ausdrücklich „Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren … ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“. Die Salze der Carbonsäuren (hier Cobalt-Octoat) teilen die Einreihung der Säuren nach AV 6 in Verbindung mit Anmerkung 1 b) zu Kapitel 29. Da keine spezifischere Unterposition der 2-Ethylhexansäure existiert, erfolgt die Einreihung in die Restunterposition 291590 (andere).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cobalt-Octoat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Cobalt-Octoat liegt als Teil einer Zubereitung/Mischung vor, die nicht unter eine spezifischere Position von Kapitel 29 fälltPosition 3824 (chemische Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen) ist einschlägig, wenn Cobalt-Octoat nicht als chemisch reines Salz, sondern als Bestandteil einer Zubereitung, Mischung oder Lösung (z. B. als Trockenstoffmischung) vorliegt | 3824.99.00.00.0 | 6,5 % |
| Cobalt-Octoat ist eindeutig ein Salz der 2-Ethylhexansäure (einbasisch), nicht der Oxalsäure (mehrbasisch)Cobaltoxalat (2917110030) als Salz der Oxalsäure, einer mehrbasischen Carbonsäure der Position 2917, unterscheidet sich durch die Art der Stammcarbonsäure (Oxalsäure mit zwei Carboxylgruppen) | 2917.11.00.30.0 | nicht ermittelt |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Cobalt-Octoat (2915) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Cobalt-Octoat bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Position 2915 kommt insbesondere in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3824.99.90.00 | nicht ermittelt |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cobalt-Octoat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11223/17-1 | vZTA DE11223/17-1: Einreihung von metallischem Kobaltpulver (Kapitel 81), nicht einschlägig für organisches Cobalt-Octoat (Kapitel 29). | 2915.90.70.98.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Ursprungsland (Import)
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Cobalt-Octoat mit dem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um eine Schätzung der Gesamtkosten zu erhalten.
Besonderheiten bei der Ausfuhr (Export)
Ausfuhrmaßnahmen
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