Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
TARIC: 6307 9098 91 - andere
Zolltarifnummer: 6307 9098 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Eine fehlerhafte Einreihung birgt erhebliche Risiken: Zollnachzahlungen, Verspätungen bei der Abfertigung und in schweren Fällen sogar Bußgelder. Nutzen Sie zur Absicherung das kostenlose Klassifizierungstool auf dieser Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahne
Der HS-Code für Fahne lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Fahne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Fahne erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte/Kapitel. Position 6307 erfasst andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen. Fahnen sind keine Meterware, sondern fertig konfektionierte Erzeugnisse, daher fallen sie hierunter.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahne
Alternative Einreihung
Hauptcode: Andere konfektionierte Ware (Fahne) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet – Dies ist der amtlich am besten belegte Code für typische Deko-Fahnen aus bedrucktem Polyester-Gewebe mit Stab
Alternative Einreihung
Alternative: Andere konfektionierte Ware (Fahne) aus Gewirken oder Gestricken – für Fahnen, die aus gewirktem/gestricktem Stoff (z.B. Polyester-Gewirke) bestehen
Alternative Einreihung
Alternative: Andere konfektionierte Ware (Fahne) aus Vliesstoffen – für Fahnen aus Vliesstoff (z.B. Ambientebanner aus Vlies)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahne (6307) ≠ Alternative: Andere konfektionierte Ware (Fahne) aus Gewirken oder Gestricken – für Fahnen, die aus gewirktem/gestricktem Stoff (z.B. Polyester-Gewirke) bestehen (6307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahne bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahne (6307) ≠ Alternative: Andere konfektionierte Ware (Fahne) aus Vliesstoffen – für Fahnen aus Vliesstoff (z.B. Ambientebanner aus Vlies) (6307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahne bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei abweichender Beschaffenheit oder Verwendung können auch andere Kapitel oder Positionen des Zolltarifs relevant sein. Ein Beispiel:
Alternative Einreihung
Alternative: Andere konfektionierte Ware (Fahne) aus Gewirken oder Gestricken – für Fahnen, die aus gewirktem/gestricktem Stoff (z.B. Polyester-Gewirke) bestehen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Deko-Fahne, sog. Autofahne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 47 cm x 26 cm, -- aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (weißen) bzw. schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- an allen... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Autofahne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 47 cm x 26 cm, -- aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (weißen) bzw. schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- auf einen ca. 40 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben; am Stabende mit einer ausgeformten Befestigungsvorrichtung zum Einklemmen in die Seitenscheibe eines Autos ausgestattet, -- u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. Flagge mit Holzstab, Art.-Nr. 651-34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 30 cm x 40 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Flagge mit Holzstab, Art.-Nr. 651-34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 30 cm x 40 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am Rand einer Schmalseite mit einem schmalen, einfarbigen (weißen) Streifen aus den o. g. Geweben so eingefasst, dass sich ein Einschubtunnel bildet, - auf einen ca. 60 cm langen Stab aus Holz aufgeschoben und festgeklebt, am oberen Stabende mit einem aufgesteckten Kunststoffelement ausgestattet, - an drei Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. "Flagge Fan", Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 27 cm x 20 cm, - aus in den Farben schwarz, rot und gelb bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. "Flagge Fan", Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 27 cm x 20 cm, - aus in den Farben schwarz, rot und gelb bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten, schmalen Zuschnitt aus Geweben (u. a. somit konfektioniert), - auf einen ca. 45 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. Tischfahne, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 15 cm x 23 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten, schmalen Zuschnitt aus... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Tischfahne, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 15 cm x 23 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten, schmalen Zuschnitt aus Geweben, - auf einen ca. 32 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben; am Stabende mit einem aufgesteckten Standfuß aus Kunststoff, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Fahne, sog. Ambientebanner Finale, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 175 cm x 50 cm, - aus einem als Bundesflagge mit schwarz-rot-"goldenen" Streifen sowie mit dem Schriftzug... Mehr anzeigenFahne, sog. Ambientebanner Finale, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 175 cm x 50 cm, - aus einem als Bundesflagge mit schwarz-rot-"goldenen" Streifen sowie mit dem Schriftzug "Finale" bedruckten Vliesstoff aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, - an den Rändern der Schmalseiten jeweils umgeschlagen, festgenäht und mit einem eingeschobenen Kunststoffstab zum Beschweren ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund des eine hoheitliche Flagge darstellenden Aufdrucks keine Ware der Position 4911. "Andere konfektionierte Ware (Fahne), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Fahne, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen von 150 cm x 350 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Längsseite und einer Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert), -... Mehr anzeigenFahne, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen von 150 cm x 350 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Längsseite und einer Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert), - an der anderen Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten Zuschnitt aus Geweben, zum Einschieben des Auslegers (nicht Gegenstand dieser vZTA) und an der anderen Längsseite mit einem angenähten, gewebten Band aus Spinnstoffen und daran angenähten Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen mit eingebrachten Karabinerhaken aus Kunststoff, - aufgrund der klassischen Aufhängevorrichtung für einen Fahnenmast keine Ware der Position 4911. "Andere konfektionierte Ware (Fahne), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Deko-Fahnen, sog. Handfahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- sechs Stück, in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 21 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- an einer Schmalseite mit einem... Mehr anzeigenDeko-Fahnen, sog. Handfahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- sechs Stück, in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 21 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- an einer Schmalseite mit einem angenähten, schmalen, schlauchartig zusammengenähten Zuschnitt aus beidseitig augenscheinlich mit weißer Farbe bestrichenen Geweben aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5907), -- auf einen ca. 40 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Waren. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahnen), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Ware, sog. Deko-Fahne "Stick" Art. 08650022-00000, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 16 cm x 10 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, (in den Farben schwarz, rot und gold) bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein einer Schmalseite... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Ware, sog. Deko-Fahne "Stick" Art. 08650022-00000, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 16 cm x 10 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, (in den Farben schwarz, rot und gold) bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein einer Schmalseite mit einem angenähten, schmalen Zuschnitt aus Geweben, der eine Schlaufe bildet (u. a. somit konfektioniert), - auf einen ca. 30 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. "Flagge Fan", Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 27 cm x 20 cm, - aus in den Farben schwarz, rot und gelb bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. "Flagge Fan", Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 27 cm x 20 cm, - aus in den Farben schwarz, rot und gelb bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten, schmalen Zuschnitt aus Geweben (u. a. somit konfektioniert), - auf einen ca. 45 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. Tischfahne, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 15 cm x 23 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten, schmalen Zuschnitt aus... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Tischfahne, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 15 cm x 23 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten, schmalen Zuschnitt aus Geweben, - auf einen ca. 32 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben; am Stabende mit einem aufgesteckten Standfuß aus Kunststoff, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. Balifahne, Art. 43824, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - annähernd trapezförmig, in den Abmessungen (L x B): ca. 29 cm x max. 8 cm, - aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (schwarz, rot, gelb) Geweben aus Spinnstoffen, - an allen Rändern durch... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Balifahne, Art. 43824, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - annähernd trapezförmig, in den Abmessungen (L x B): ca. 29 cm x max. 8 cm, - aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (schwarz, rot, gelb) Geweben aus Spinnstoffen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - am oberen schmalen Ende mit einem an einem Gewebeband befestigten, linsenförmigen, mit Wattierungsstoff gefüllten Gebilde aus zwei runden Gewebezuschnitten (Durchmesser: ca. 4,5 cm); auf einer Seite mit der Abbildung eines Fußballs bedruckt, - auf einen ca. 40 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben und festgeklebt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. Flagge mit Holzstab, Art.-Nr. 651-34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 30 cm x 40 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Flagge mit Holzstab, Art.-Nr. 651-34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag: 30 cm x 40 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten (schwarz-rot-gelb) Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am Rand einer Schmalseite mit einem schmalen, einfarbigen (weißen) Streifen aus den o. g. Geweben so eingefasst, dass sich ein Einschubtunnel bildet, - auf einen ca. 60 cm langen Stab aus Holz aufgeschoben und festgeklebt, am oberen Stabende mit einem aufgesteckten Kunststoffelement ausgestattet, - an drei Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahne, sog. Balifahne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, -- annähernd trapezförmig, in den Abmessungen von ca. 29 cm x max. 8 cm, -- aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (schwarz, rot, gelb) Geweben aus Spinnstoffen, -- an allen Rändern... Mehr anzeigenDeko-Fahne, sog. Balifahne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, -- annähernd trapezförmig, in den Abmessungen von ca. 29 cm x max. 8 cm, -- aus verschiedenen, ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (schwarz, rot, gelb) Geweben aus Spinnstoffen, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- am oberen schmalen Ende mit einem an einem Gewebeband befestigten, linsenförmigen, mit Wattier- ungsstoff gefüllten Gebilde aus zwei runden Gewebezuschnitten (Durchmesser: ca. 4,5 cm) versehen; auf einer Seite mit der Abbildung eines Fußballs bedruckt, -- auf einen ca. 40 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben und festgeklebt, -- u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Ware, sog. Deko-Fahne "Stick" Art. 08650022-00000, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 16 cm x 10 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, (in den Farben schwarz, rot und gold) bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein einer Schmalseite... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Ware, sog. Deko-Fahne "Stick" Art. 08650022-00000, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 16 cm x 10 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, (in den Farben schwarz, rot und gold) bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein einer Schmalseite mit einem angenähten, schmalen Zuschnitt aus Geweben, der eine Schlaufe bildet (u. a. somit konfektioniert), - auf einen ca. 30 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung verleiht das Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahnen, sog. Handfahnen, Art. 43810, Foto siehe Anlage, - sechs Stück, in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B): ca. 28 cm x 21 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem angenähten,... Mehr anzeigenDeko-Fahnen, sog. Handfahnen, Art. 43810, Foto siehe Anlage, - sechs Stück, in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B): ca. 28 cm x 21 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem angenähten, schmalen, schlauchartig zusammengenähten Zuschnitt aus beidseitig augenscheinlich mit weißer Farbe bestrichenen Geweben aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5907), - auf einen ca. 40 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Waren. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahnen), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Deko-Fahnen, sog. Handfahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- sechs Stück, in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 21 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- an einer Schmalseite mit einem... Mehr anzeigenDeko-Fahnen, sog. Handfahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- sechs Stück, in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 21 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, schwarz-rot-gelb bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- an einer Schmalseite mit einem angenähten, schmalen, schlauchartig zusammengenähten Zuschnitt aus beidseitig augenscheinlich mit weißer Farbe bestrichenen Geweben aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5907), -- auf einen ca. 40 cm langen Stab aus Kunststoff aufgeschoben, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Waren. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Fahnen), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Fahne, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen von 150 cm x 350 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Längsseite und einer Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert), -... Mehr anzeigenFahne, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen von 150 cm x 350 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Längsseite und einer Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert), - an der anderen Schmalseite mit einem tunnelartig angenähten Zuschnitt aus Geweben, zum Einschieben des Auslegers (nicht Gegenstand dieser vZTA) und an der anderen Längsseite mit einem angenähten, gewebten Band aus Spinnstoffen und daran angenähten Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen mit eingebrachten Karabinerhaken aus Kunststoff, - aufgrund der klassischen Aufhängevorrichtung für einen Fahnenmast keine Ware der Position 4911. "Andere konfektionierte Ware (Fahne), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Fahne, sog. Club-Fahne, Foto siehe Anlage, - rechteckig; lt. Antrag in den Abmessungen von 55 cm x 210 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus Spinnstoffen, - an den Längsseiten lediglich geschnitten und an den Schmalseiten jeweils mit einem tunnelartig gearbeiteten Saum zum Einschieben des Gestänges... Mehr anzeigenFahne, sog. Club-Fahne, Foto siehe Anlage, - rechteckig; lt. Antrag in den Abmessungen von 55 cm x 210 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus Spinnstoffen, - an den Längsseiten lediglich geschnitten und an den Schmalseiten jeweils mit einem tunnelartig gearbeiteten Saum zum Einschieben des Gestänges (nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen (somit konfektioniert), - mit einem Clublogo bedruckt, damit keine Ware der Position 4911. "Andere konfektionierte Ware (Club-Fahne), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Autofahne, sog. "Nations-Deutschland", Art. 07784022-00003, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 45 cm x 30 cm, - aus verschiedenen, ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen (schwarz-rot-gold) Gewirken aus Spinnstoffen, - an allen Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert); wird auf einen ca. 51 cm... Mehr anzeigenAutofahne, sog. "Nations-Deutschland", Art. 07784022-00003, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 45 cm x 30 cm, - aus verschiedenen, ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen (schwarz-rot-gold) Gewirken aus Spinnstoffen, - an allen Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert); wird auf einen ca. 51 cm langen Stab aus Kunststoff geschoben, am Stabende mit einer Befestigungsvorrichtung zum Einklemmen in die Seitenscheibe des Autos, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung als Fahne bestimmt das Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Autofahne), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Fahne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag, -- zerlegt eingehend, mit Montagematerial, -- annähernd rechteckig; an einer Schmalseite angerundet, an der anderen schräg gearbeitet, -- in den Abmessungen von 90 cm x 280 cm, -- mit dem Logo eines Fußballvereins sowie den Vereinsfarben bedruckt, damit keine Ware der Position... Mehr anzeigenFahne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag, -- zerlegt eingehend, mit Montagematerial, -- annähernd rechteckig; an einer Schmalseite angerundet, an der anderen schräg gearbeitet, -- in den Abmessungen von 90 cm x 280 cm, -- mit dem Logo eines Fußballvereins sowie den Vereinsfarben bedruckt, damit keine Ware der Position 4911, -- an drei Seiten gesäumt (u. a. somti konfektioniert), an einer Seite mit einem sog. elastischen Besatzband ausgestattet, -- wird auf einen Stab aus Aluminium geschoben und mit Montagematerial im Boden befestigt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, damit keine Ware der Position 4811, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung als Fahne bestimmt das Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Beachflag), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Autofahne, sog. Autoflagge weiß mit Halterung, Art. CFN-30x40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 40 cm x 32 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Chemiefasern, -- an allen Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert);... Mehr anzeigenAutofahne, sog. Autoflagge weiß mit Halterung, Art. CFN-30x40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 40 cm x 32 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Chemiefasern, -- an allen Rändern gesäumt (u. a. somit konfektioniert); wird auf einen etwa 44 cm langen Stab aus Kunststoff geschoben, am Stabende mit einer Befestigungsvorrichtung zum Einklemmen in die Seitenscheibe des Autos, - nach dem Umfang und in Bezug auf die Verwendung als Fahne bestimmt das Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Autofahne), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Autofahne, sog. Autoflagge weiß, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 40 cm x 32 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Chemiefasern, -- an allen Rändern gesäumt, -- kann auf einen Stab aus Kunststoff (nicht Gegenstand der vZTA) zum Einklemmen in die Seiten-... Mehr anzeigenAutofahne, sog. Autoflagge weiß, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 40 cm x 32 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Chemiefasern, -- an allen Rändern gesäumt, -- kann auf einen Stab aus Kunststoff (nicht Gegenstand der vZTA) zum Einklemmen in die Seiten- scheibe eines Autos geschoben werden, - durch Säumen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Autofahne), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Ware, sog. Werbebanner, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen: etwa 120 cm x 95 cm, - aus etwa 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern umgeschlagen und mit einem aufgenähten Band aus Geweben versehen (u. a.... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Ware, sog. Werbebanner, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen: etwa 120 cm x 95 cm, - aus etwa 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern umgeschlagen und mit einem aufgenähten Band aus Geweben versehen (u. a. somit konfektioniert), - an einer Schmalseite mit drei Ösen aus unedlem Metall versehen, kann aufgrund dieser Ausstattung an einem Fahnenmast aufgehängt werden, - nicht handgearbeitet. "Andere konfektionierte Ware (Flagge), aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Banner, sog. Flagge, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus Spinnstoffen, - rechteckig, in den Abmessungen: 96 cm x 48 cm, - an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert) und jeweils durch einen eingeschobenen Holzstab stabilisiert, - an einer Schmalseite mit einer... Mehr anzeigenBanner, sog. Flagge, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus Spinnstoffen, - rechteckig, in den Abmessungen: 96 cm x 48 cm, - an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert) und jeweils durch einen eingeschobenen Holzstab stabilisiert, - an einer Schmalseite mit einer Aufhängekordel ausgestatttet, - mit einem aufgedruckten Schriftzug und einem Firmenlogo verziert, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewirke den Charakter der Ware. Weniger anzeigen
Fahne, sog. Ambientebanner Finale, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 175 cm x 50 cm, - aus einem als Bundesflagge mit schwarz-rot-"goldenen" Streifen sowie mit dem Schriftzug... Mehr anzeigenFahne, sog. Ambientebanner Finale, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 175 cm x 50 cm, - aus einem als Bundesflagge mit schwarz-rot-"goldenen" Streifen sowie mit dem Schriftzug "Finale" bedruckten Vliesstoff aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, - an den Rändern der Schmalseiten jeweils umgeschlagen, festgenäht und mit einem eingeschobenen Kunststoffstab zum Beschweren ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund des eine hoheitliche Flagge darstellenden Aufdrucks keine Ware der Position 4911. "Andere konfektionierte Ware (Fahne), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Pfannenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- je drei Stück auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, -- sternförmig (= anders als lediglich rechteckig) zugeschnitten, somit konfektioniert, -- mit einem Durchmesser von 38 cm, -- aus einem genadelten und mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus 100 %... Mehr anzeigenPfannenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- je drei Stück auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, -- sternförmig (= anders als lediglich rechteckig) zugeschnitten, somit konfektioniert, -- mit einem Durchmesser von 38 cm, -- aus einem genadelten und mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- ermöglicht das Stapeln von Waren mit empfindlichen Beschichtungen und dient damit zum Schutz von Pfannen, Auflaufformen etc. "Andere konfektionierte Ware (Pfannenschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Schutzüberzug, sog. CoverStar® Farbspritzpistolenüberzug, Art. FARB, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - der Form einer Farbspritzpistole angepasst gearbeitet; in den maximalen Abmessungen von ca. 49 cm x 28 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (kein... Mehr anzeigenSchutzüberzug, sog. CoverStar® Farbspritzpistolenüberzug, Art. FARB, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - der Form einer Farbspritzpistole angepasst gearbeitet; in den maximalen Abmessungen von ca. 49 cm x 28 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemie- fasern), - an zwei Seiten zusammengenäht; an einer annähernd spitz zulaufenden Ecke mit einer Öffnung mit verengendem Gummizug ausgestattet; am unteren Rand offen und mit einem Klettverschluss zu schließen, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Schutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Zieranhänger, sog. Quasten bzw. Deko-Hänger, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Größen, je drei Stück in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - in Form von troddelähnlichen Waren mit einer Gesamtlänge von ca. 4 cm bzw. 7 cm, - jeweils aus einem ca. 3 cm bzw. 2,5 cm breiten Streifen aus... Mehr anzeigenZieranhänger, sog. Quasten bzw. Deko-Hänger, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Größen, je drei Stück in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - in Form von troddelähnlichen Waren mit einer Gesamtlänge von ca. 4 cm bzw. 7 cm, - jeweils aus einem ca. 3 cm bzw. 2,5 cm breiten Streifen aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), der zu mehreren ca. 2,5 cm bzw. 6 cm langen und 0,2 cm breiten "Fransen" eingeschnitten ist; mit dem verbliebenen Rand in aufgerolltem Zustand in einer Fassung mit Befestigungsöse aus augenscheinlich Kunststoff befestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - kein Fantasieschmuck der Position 7117, da Waren aus Spinnstoffen vom Kapitel 71 ausgenommen sind, - u. a. aufgrund des verwendeten Materials und der Befestigung keine Quaste oder Troddel im Sinne der Position 5808. "Andere konfektionierte Waren (Zieranhänger), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Türinnenseiten-Verkleidung, Foto siehe Anlage, - passgenau für die spätere Verwendung zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis mit folgendem Aufbau (von der Außenseite zur Innenseite): -- mit einer Schauseite aus einem einseitig (außen) mit einer geprägten Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten... Mehr anzeigenTürinnenseiten-Verkleidung, Foto siehe Anlage, - passgenau für die spätere Verwendung zugeschnitten, - laut Untersuchungsergebnis mit folgendem Aufbau (von der Außenseite zur Innenseite): -- mit einer Schauseite aus einem einseitig (außen) mit einer geprägten Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemie- fasern, der musterbildend mit Ausstanzungen in Form von unterschiedlich großen Parallelo- grammen versehen ist, -- mit einer "Zwischenlage" aus einem Abstandsgewirke aus synthetischen Monofilen, -- mit einem nicht die gesamte Fläche bedeckenden "Einsatz" aus einem Gewebe (sog. Lichtgewebe) aus synthetischen Chemiefasern, in das laut Antrag Polymere optische Fasern (POF) eingewebt sind; die optischen Fasern, die an der größeren Schmalseite zu fünf unter- schiedlich langen, mit Kunststoff ummantelten Kabeln zusammengeführt und in einem sog. Kabelbaum aus Kunststoff abgestuft angeordnet verbaut sind, werden laut Antrag zum Einspeisen von Licht an LED-Module (nicht Gegenstand der vZTA) angeschlossen, -- mit einer Innenseite aus Zellkunststoff (Schaumkunststoff), -- alle Flächenerzeugnisse sind (u. a. durch Kleben) flächig fest miteinander verbunden, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Ware wird laut Antrag an der Türinnenseite bestimmter Kraftfahrzeuge angebracht und dient nach Anschluss an die LED-Module als effektvoll illuminierte Türverkleidung, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in das Kapitel 87, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (Vliesstoff, Gewirke und Gewebe) zusammen gegenüber dem Zellkunststoff den wesentlichen Charakter der Ware; innerhalb der Position 6307 ist insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild der die Schauseite bildende Vliesstoff charakterverleihend. "Andere konfektionierte Ware (Türinnenseiten-Verkleidung) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Dekorationsartikel, sog. Hasen Silhouette aus Vlies zu Dekorationszwecken, Artikelnummer: 16741, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Hasen, mit einer Höhe von ca. 33 cm und einer max. Breite von ca. 17 cm, - doppelt gearbeitet, laut Antrag aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware... Mehr anzeigenDekorationsartikel, sog. Hasen Silhouette aus Vlies zu Dekorationszwecken, Artikelnummer: 16741, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Hasen, mit einer Höhe von ca. 33 cm und einer max. Breite von ca. 17 cm, - doppelt gearbeitet, laut Antrag aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem angeklebten "Schwanz", - an den Rändern zusammengenäht, - innen mit einem stabilisierenden Stab versehen, der auf einem Holzsockel (L x B x H: ca. 15 cm x 5 cm x 1 cm) befestigt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird zu Dekorationszwecken verwendet, - keine Ware zur Innenausstattung, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest (Osterfest), - im Hinblick auf die Verwendung, den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die Vliesstoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Dekorationsartikel) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Deko-Anhänger, sog. Deko-Hänger Sterne 6er-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in zwei verschiedenen Farben in einem Polybeutel verpackt, - jeweils in Form eines fünfzackigen Sterns in den Abmessungen von laut Antrag 14 cm x 14 cm (anders als rechteckig zugeschnitten, u. a. somit konfektioniert), - doppellagig... Mehr anzeigenDeko-Anhänger, sog. Deko-Hänger Sterne 6er-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in zwei verschiedenen Farben in einem Polybeutel verpackt, - jeweils in Form eines fünfzackigen Sterns in den Abmessungen von laut Antrag 14 cm x 14 cm (anders als rechteckig zugeschnitten, u. a. somit konfektioniert), - doppellagig gearbeitet; aus laut Untersuchungsergebnis mit Bindemitteln bzw. Bindefasern ver- festigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, - mit sternförmigen Ausstanzungen verziert, - mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - ohne eindeutigen Bezug zum Weihnachtsfest, somit keine Ware der Position 9505. "Andere konfektionierte Waren (Deko-Anhänger), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoff" Weniger anzeigen
Deko-Blätter, sog. Streuteile "Blätter", Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- 48 Stück in zwei verschiedenen Formen und vier verschiedenen Farben in einem Polybeutel verpackt, -- in Form von stilisierten Blättern, in den Abmessungen von: max. ca. 3,5 cm x 3,5 cm und max. ca. 3,5 cm x 2 cm, -- aus genadelten und... Mehr anzeigenDeko-Blätter, sog. Streuteile "Blätter", Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- 48 Stück in zwei verschiedenen Formen und vier verschiedenen Farben in einem Polybeutel verpackt, -- in Form von stilisierten Blättern, in den Abmessungen von: max. ca. 3,5 cm x 3,5 cm und max. ca. 3,5 cm x 2 cm, -- aus genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, -- auf der Rückseite mit einem runden "Selbstklebepad" mit Abdeckpapier versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht dazu geeignet, durch bloßes Verstreuen Möbel oder Gegenstände etc. zu dekorieren (da die Ware nur eine Schauseite aufweist), somit keine Ware der Position 9505. "Andere konfektionierte Ware (Deko-Blätter), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze für Fahnen nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner für Fahnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Fahne mit unserem Zollrechner.
Export von Fahnen
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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Gummifaden
5604.10.00.00.0 · 4 %
Baseball-Kappe
6505.00.30.00.0 · 2,7 %
Textil-Gürtel
6217.10.00.90.0 · 6,3 %
Damen-Webbluse
6206.30.00.90.0 · 12 %
Beinstulpe
6406.90.90.10.0 · 3 %
Baumwoll-Maske
6307.90.95.95.0 · 6,3 %
Bettwäsche-Set
6302.21.00.89.0 · 12 %
Polyester-Hose
6203.43.19.00.0 · 12 %
Legging
6104.63.00.00.0 · 12 %
