Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte NomenklaturGesichtsschutzmasken63079093
- Kombinierte Nomenklaturfiltrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen63079093
- TARICaus Vliesstoffen6307909311
- TARICfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken6307909311
- Zolltarifnummerfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ffp2-Atemschutzmaske
Der HS-Code für Ffp2-Atemschutzmaske lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.93.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.93.11.0.
Einreihung von Ffp2-Atemschutzmaske nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Ffp2-Atemschutzmaske erfolgt nach AV 1 (Allgemeine Vorschrift 1) des Harmonisierten Systems. Die Maske ist als konfektionierte Spinnstoffware (Position 6307) eindeutig beschrieben. Die Unterposition 63079093 erfasst Gesichtsschutzmasken, die TARIC-Unterposition 6307909311 spezifiziert filtrierende Halbmasken FFP2/FFP3 aus Vliesstoffen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ffp2-Atemschutzmaske
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere filtrierende Halbmasken (nicht spezifisch FFP2/FFP3) | 6307.90.93.19.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere Gesichtsschutzmasken (nicht aus Vliesstoffen) | 6307.90.93.20.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere Gesichtsschutzmasken (Rest) | 6307.90.93.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungMedizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683 | 6307.90.95.11.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ffp2-Atemschutzmaske (6307) ≠ Andere filtrierende Halbmasken (nicht spezifisch FFP2/FFP3) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp2-Atemschutzmaske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ffp2-Atemschutzmaske (6307) ≠ Andere Gesichtsschutzmasken (nicht aus Vliesstoffen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp2-Atemschutzmaske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ffp2-Atemschutzmaske (6307) ≠ Andere Gesichtsschutzmasken (Rest) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp2-Atemschutzmaske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ffp2-Atemschutzmaske (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI42721/20-1 | Gesichtsschutzmaske, FFP2 NR, FT-32, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42722/20-1 | Gesichtsschutzmaske, FFP2 NR D, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI33339/21-1 | Gesichtsschutzmaske, FFP2, mit Ausatemventil, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI5721/22-1 | Gesichtsschutzmaske, FFP2, mit Ausatemventil, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI33017/23-1 | Feinstaubmaske FFP2 NR D FMP2, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI41456/24-1 | Feinstaubmaske FFP2 NR D P2, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI28813/24-1 | Fine dust mask FFP2 NR D FMP2KD, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI36679/24-1 | Feinstaubmaske FFP2 NR D SMP2S, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Ffp2-Atemschutzmaske
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Ffp2-Atemschutzmaske
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ffp2-Atemschutzmaske. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzstatus ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, zuzüglich 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz entfallen.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Ffp2-Atemschutzmaske
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Produkte aus dem Bereich Medizintechnik haben ähnliche Einreihungskriterien oder werden häufig zusammen mit Ffp2-Atemschutzmasken importiert.