Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Ffp2-Mundschutz ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte NomenklaturGesichtsschutzmasken63079093
- Kombinierte Nomenklaturfiltrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen63079093
- TARICaus Vliesstoffen6307909311
- TARICfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken6307909311
- Zolltarifnummerfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ffp2-Mundschutz
Der HS-Code für Ffp2-Mundschutz lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.93.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.93.11.0.
Einreihung von Ffp2-Mundschutz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ffp2-Mundschutz erfolgt nach AV 1 und AV 3b. AV 1 verweist auf den Wortlaut der Positionen. Da die Maske aus mehreren Lagen Vliesstoff (Position 5603) besteht, aber als konfektionierte Ware vorliegt, bestimmt AV 3b die wesentliche Beschaffenheit: die Filterfunktion als Atemschutzmaske. Diese wird durch die KN-Unterposition 6307.90.93 (Gesichtsschutzmasken) und die TARIC-Unterposition 6307.90.93.11 (filtrierende Halbmasken FFP2/FFP3) abgebildet.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ffp2-Mundschutz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (ähnliche Masken, die nicht EN 149 FFP2/FFP3 entsprechen) | 6307.90.93.19.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungandere (Gesichtsschutzmasken aus Vliesstoffen) | 6307.90.93.20.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungmedizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683 | 6307.90.95.11.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ffp2-Mundschutz (6307) ≠ andere (ähnliche Masken, die nicht EN 149 FFP2/FFP3 entsprechen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp2-Mundschutz bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ffp2-Mundschutz (6307) ≠ andere (Gesichtsschutzmasken aus Vliesstoffen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp2-Mundschutz bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ffp2-Mundschutz (6307) ≠ medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683 (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp2-Mundschutz bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ffp2-Mundschutz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI40877/20-1 | FFP 2 - Mundschutz, mehrlagiger Vliesstoff, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI5806/22-1 | Atemschutzmaske FFP2, mehrlagiger Vliesstoff, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI33339/21-1 | Atemschutzmaske FFP2 mit Ausatemventil, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42721/20-1 | Atemschutzmaske FT-32 FFP2 NR, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42722/20-1 | Atemschutzmaske FFP2 NR D, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI33017/23-1 | Feinstaubmaske FFP2 NR D FMP2, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI5797/22-1 | Atemschutzmaske FFP2, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI28794/23-1 | Atemschutzmaske FFP2 NR, EN 149 | 6307.90.93.11.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Ffp2-Mundschutz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Ffp2-Mundschutz. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Ffp2-Mundschutz
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Produkte werden ebenfalls im Bereich Medizintechnik nachgefragt und können zolltariflich verwandt sein.