Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN55
- PositionSynthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet5503
- Unterpositionandere550390
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Synthetikfaser
Der HS-Code für Synthetikfaser lautet 5503.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5503.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5503.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5503.90.00.90.0.
Einreihung von Synthetikfaser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Synthetikfaser in 5503.90.00.90.0 folgt aus der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) – die Position wird durch den Wortlaut bestimmt: Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet. Da keine spezifische FAS (Faserart) nachweisbar ist, greift die Unterposition "andere" gemäß AV 3b (letzte Unterposition der gleichen Gliederungsebene).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Synthetikfaser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Nylon oder anderen Polyamiden - aus Aramid | 5503.11.00.00.0 | 4 % |
| Alternative Einreihungaus Nylon oder anderen Polyamiden - andere | 5503.19.00.00.0 | 4 % |
| Alternative Einreihungaus Polyestern | 5503.20.00.00.0 | 4 % |
| Alternative Einreihungaus Polyacryl oder Modacryl | 5503.30.00.00.0 | 4 % |
| Alternative Einreihungaus Polypropylen | 5503.40.00.00.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungFasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert | 5503.90.00.20.0 | 4 % |
| Alternative EinreihungKünstliche Spinnfasern - aus Viskose | 5504.10.00.00.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Synthetikfaser (5503) ≠ aus Nylon oder anderen Polyamiden - aus Aramid (5503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Synthetikfaser bleibt die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Synthetikfaser (5503) ≠ aus Nylon oder anderen Polyamiden - andere (5503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Synthetikfaser bleibt die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Synthetikfaser (5503) ≠ aus Polyestern (5503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Synthetikfaser bleibt die Zolltarifnummer 5503.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Synthetikfaser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE22881/09-1 | Synthetische Spinnfasern, sog. Fasern aus Polymilchsäure, auf Länge geschnitten (38 mm), weder gekrempelt noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet. | 5503.90.00.90.0 |
| DE4542/13-1 | Synthetische Spinnfasern aus Polymilchsäure, auf Länge geschnitten (12 mm), weder gekrempelt noch gekämmt, kein Abfall (Pos. 5505). | 5503.90.00.90.0 |
| DE5153/15-1 | Bikomponentenfasern (PP/Polyethylen), 64 mm, weder gekrempelt noch gekämmt. | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/4271/06-1 | Synthetische Spinnfasern, microspilifasern, weder gekrempelt/gekämmt, aus Polyester. | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/3189/05-1 | PET-Faser (Polyester), 6,5 cm, weder gekrempelt/gekämmt, silikonisiert. | 5503.90.00.90.0 |
| DEBTI22172/17-1 | Synthetische Spinnfasern, 100% Polyester, weder gekrempelt/gekämmt. | 5503.90.00.90.0 |
| DEF/5146/07-1 | Polypropylen-Faserkurzschnitte, 20 mm, weder gekrempelt/gekämmt. | 5503.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Einfuhr-Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner die Zollkosten für Ihre Synthetikfaser aus einem Drittland.
Ausfuhr-Regelungen
Ausfuhr-Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
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