01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3204.186-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3204.18.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3204.18.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3204.18.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0?
- ×synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art3204.20
- ×andere, also nicht: synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.90
- ×Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.11
- ×Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser …3204.12
- ×basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.13
- ×Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.14
- ×Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.15
- ×Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe3204.16
- ×Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel3204.17
- ×andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204.11 bis 3204.193204.19
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3204.18.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3204.18.00.00.0 | Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3204.18.00 eingereiht
19 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30774/26-1Deutschland | Angaben: Beta-Carotin 1 %. Befund: Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage. | 23.08.2029 |
| DEBTI24243/26-1Deutschland | Angaben: Beta-Carotin 10 %. Befund: Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage. | 28.06.2029 |
| DEBTI22364/26-1Deutschland | Angaben: Beta-Carotin 2 %, Emulsion. Befund: Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage. | 21.06.2029 |
| DEBTI12243/26-1Deutschland | Beta-Carotin 10 %. Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage. | 06.04.2029 |
| DEBTI12240/26-1Deutschland | Beta-Carotin 1 %. Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage. | 06.04.2029 |
| DEBTI12246/26-1Deutschland | Beta-Carotin 30 %; Suspension in Öl. Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage. | 06.04.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3204.11.00 bis 3204.19.00 | synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel Hierher gehören: 1. synthetische organische Farbstoffe, auch untereinander gemischt, auch mit nicht färbenden mineralischen Stoffen standardisiert, jedoch nur mit geringen Zusätzen grenzflächenaktiver Stoffe oder anderer Hilfsstoffe, die das Färben der Faser erleichtern sollen (siehe … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-480/1317.07.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3204.18.00
- 01.01.20223204.18.00neu eingeführt · „Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage“ · aus 3204.11.00, 3204.14.00, 3204.15.00, 3204.17.00
- 01.01.20223204.18.00.00.0neu eingeführt · „Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage“ · aus 3204.11.00, 3204.14.00, 3204.15.00, 3204.17.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0
Gehören Färbemittel in Packungen für den Einzelverkauf unter 3204.18.00.00.0?
Nein, Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf gehören nach Kapitel 32, Anmerkung 1 nicht zu Kapitel 32, sondern zur Position 3212. Die Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0 erfasst dagegen Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage.
Gehören Füllstoffe für Ölfarben zur Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0?
Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nach Kapitel 32, Anmerkung 5 nicht zu den Farbmitteln dieses Kapitels, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0 erfasst Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage.
Welche Zolltarifnummer gilt für Beta-Carotin unter 3204.18?
Beta-Carotin gehört in die Zolltarifnummer 3204.18.00.00.0, wenn es als Carotinoid-Farbmittel oder als Zubereitung auf deren Grundlage vorliegt. Die Position 3204 erfasst die synthetischen organischen Farbmittel dieser Gruppe.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
