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HS-Code 0207.27 – Gefrorene Teile von Truthühnern

HS-Code · 6-stellig

Gefrorene Teile und Schlachtnebenerzeugnisse von Truthühnern gehören in die Unterposition 0207.27. Die Position 0207 umfasst Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren. Frisch oder gekühlte Teile und Schlachtnebenerzeugnisse gehören in die Unterposition 0207.26. Die Nummern darunter richten sich nach dem Teil selbst, nach dem Vorhandensein der Knochen und nach der Art des Schlachtnebenerzeugnisses.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr gefrorenes Truthuhnteil zu HS-Code 0207.27?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0207.27?

Teile ohne Knochen gehören in die Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0. Teile mit allen Knochen gehören in 0207.27.20.00.0 für Hälften oder Viertel, in 0207.27.30.00.0 für ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen, in 0207.27.40.00.0 für Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen, in 0207.27.50.00.0 für Brüste und Teile davon, in 0207.27.60.00.0 für Unterschenkel und Teile davon sowie in 0207.27.70.00.0 für Schenkel und Teile davon, außer Unterschenkeln und deren Teilen. Die genannten Teile, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören in 0207.27.80.00.0. Lebern gehören in 0207.27.91.00.0, andere Schlachtnebenerzeugnisse in 0207.27.99.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
von Truthühnern
UnterpositionTeile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenDiese Seite
Teile
Zolltarifnummerohne Knochen
85,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA
mit Knochen
ZolltarifnummerHälften oder Viertel
41,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,90 EUR je 100 kg · 0 vZTA
ZolltarifnummerRücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,70 EUR je 100 kg · 0 vZTA
ZolltarifnummerBrüste und Teile davon
67,90 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Schenkel und Teile davon
ZolltarifnummerUnterschenkel und Teile davon
25,50 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
46,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
83,00 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Schlachtnebenerzeugnisse
ZolltarifnummerLebern
6,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
18,70 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0207.27

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0207.27

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-319/1010.11.2011Unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, wenn also die Anmeldungen zum Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ vor dem 27. September 2005 erfolgt sind, ist eine Berufung auf die Entscheidung des Settlement Body der …
C-140/0829.10.20091. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung ist …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0207.27

Welche Waren schließt Kapitel 2, Anmerkung 1 von HS-Code 0207.27 aus?

Kapitel 2, Anmerkung 1 schließt Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art aus, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind. Ebenfalls nicht zu Kapitel 2 gehören Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) sowie tierisches Blut (Position 0511 oder 3002).

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 0207.27 für Unterschenkel von Truthühnern mit allen Knochen?

Unterschenkel und Teile davon mit allen Knochen gehören in die Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0. Lebern gehören dagegen in 0207.27.91.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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