01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0207.276-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0207.27.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0207.27.60.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0207.27.60.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0?
- ×von Hühnern0207.11, 0207.12, 0207.13, 0207.14
- ×von Enten0207.41, 0207.42, 0207.43.00.00.0, 0207.44 und 1 weitere
- ×von Gänsen0207.51, 0207.52, 0207.53.00.00.0, 0207.54 und 1 weitere
- ×von Perlhühnern0207.60
- ×unzerteilt, frisch oder gekühlt0207.24
- ×unzerteilt, gefroren0207.25
- ×Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt0207.26
- ×Schlachtnebenerzeugnisse0207.27.91.00.0, 0207.27.99.00.0
- ×ohne Knochen0207.27.10.00.0
- ×Hälften oder Viertel0207.27.20.00.0
- ×ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen0207.27.30.00.0
- ×Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen0207.27.40.00.0
- ×Brüste und Teile davon0207.27.50.00.0
- ×andere, also nicht: Schenkel und Teile davon0207.27.80.00.0
- ×andere, also nicht: Unterschenkel und Teile davon0207.27.70.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0207.27.60
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0207.27.60.00.0 | Unterschenkel und Teile davon |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.27.60 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (9)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0244 | Türkei | 127,00 EUR je t | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0830 | Island | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1946 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4070 | alle Länder | 127,00 EUR je t | seit 20.07.2025 |
| 09.4092 | Israel | 0 % | seit 16.05.2023 |
| 09.4169 | USA | 127,00 EUR je t | seit 01.07.2021 |
| 09.4273 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4965 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7221 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 25,50 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 6,37 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 3,19 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0207.27.10 bis 0207.27.99 | Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0207.26.10 bis 0207.26.99 gelten sinngemäß. |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-310/0618.07.2007 | Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. |
| C-151/9305.10.1994 | 1) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel … |
| C-319/1010.11.2011 | Unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, wenn also die Anmeldungen zum Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ vor dem 27. September 2005 erfolgt sind, ist eine Berufung auf die Entscheidung des Settlement Body der … |
| C-140/0829.10.2009 | 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung ist … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0207.27.60
- 01.01.19960207.27.60neu eingeführt · „Unterschenkel und Teile davon“ · aus 87 Vorgängern
- 01.01.19960207.27.60.00.0neu eingeführt · „Unterschenkel und Teile davon“ · aus 87 Vorgängern
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.27.60.00.0
Welche Waren schließt Kapitel 2, Anmerkung 1 bei 0207.27.60 aus?
Kapitel 2, Anmerkung 1 schließt Waren aus, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, sowie Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierische Fette außer Waren der Position 0209. Unterschenkel von Truthühnern, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind, bleiben hier.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 0207.27.60?
Ja, für Unterschenkel und Teile davon mit Ursprung Russland gilt unter 0207.27.60.00.0 ein Zusatzzoll. Er wird bei der Einfuhr erhoben.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 0207.27.60?
Ja, für Unterschenkel und Teile davon mit Ursprung Belarus gilt unter 0207.27.60.00.0 ein Zusatzzoll. Er wird bei der Einfuhr erhoben.
Welche Einfuhrkontrollen gelten unter 0207.27.60 für Unterschenkel von Truthühnern?
Bei der Einfuhr gilt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder. Als Unterlage gilt unter anderem das GGED-P (N853).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile