Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 ist Teil der folgenden Hierarchie des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFlüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte9013
- ZolltarifnummerLaser, ausgenommen Laserdioden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laserpointer
Der HS-Code für Laserpointer lautet 9013.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.20.00.00.0.
Einreihung von Laserpointer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Laserpointer werden nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) eingereiht, da der Wortlaut der Position 9013 (Laser, ausgenommen Laserdioden) die Ware eindeutig beschreibt. Eine Anwendung der AV 3a (spezifischste Beschreibung) oder AV 3c (Auffangposition) ist nicht erforderlich. Die AV 6 bestimmt den Vergleich auf Ebene der Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laserpointer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere optische Instrumente, Apparate und Geräte | 9013.80.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungDioden (Laserdioden) | 8541.10.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laserpointer (9013) ≠ andere optische Instrumente, Apparate und Geräte (9013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laserpointer bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laserpointer (9013) ≠ Dioden (Laserdioden) (8541) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laserpointer bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Laserpointer, der ausschließlich als Laserdiode ohne Gehäuse und Steuerungselektronik ausgeführt ist, fällt nicht unter Kapitel 90, sondern als Halbleiterbauelement unter Kapitel 85 (Position 8541).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDioden (Laserdioden) | 8541.10.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laserpointer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3070/09-1 | Laserzeigegerät (Laserpointer), flach, rechteckig, Kunststoffgehäuse, batteriebetrieben, roter Laserstrahl | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/920/06-6 | Tragbares Laserzeigegerät in Stiftform, Modell-Nr. 214, Metallgehäuse, roter Laser 650 nm | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/2011/05-1 | Laserpointer Modell LACO 102, Aluminiumgehäuse, roter Laser 635 nm | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/2011/05-2 | Laserpointer Modell LACO 532, grüner Laser 532 nm | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/920/06-2 | Laserpointer mit Schlüsselring und Karabinerhaken, zusammengesetzte Ware | 9013.20.00.00.0 |
| DE10882/09-1 | Laserpointer Art. 19031, mit Formenaufsatz (Punkt, Pfeil, Hand etc.) | 9013.20.00.00.0 |
| DE10897/09-1 | Laserpointer Art. 19024, kombiniert mit LED-Leuchte und Schlüsselring | 9013.20.00.00.0 |
| DE755/17-1 | Mini-Laserpointer und Schlüsselleuchte, Art. 1600-0025 | 9013.20.00.00.0 |
| DE10892/09-1 | Laserpointer Art. 19032, flaches Kunststoffgehäuse | 9013.20.00.00.0 |
| DE14436/17-1 | Laserpointer Art. 12816, kombiniert mit LED-Leuchte und Touchpen | 9013.20.00.00.0 |
| DE7813/17-1 | Diode Pointer für CO2-Laser-Ausrichtung | 9013.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Ihren Laserpointer zu berechnen. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |