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Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 – Sonstige pflanzliche Lebensmittel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst sonstige pflanzliche Waren der Position 1212, die hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet werden, etwa getrocknete Blätter und Blüten wie Moringa-Pulver oder Hibiskusblüten. Bienenpollen gehören in die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0 und unverarbeitete Aprikosenkerne für Endverbraucher in die Zolltarifnummer 1212.99.95.20.0. Nach den Erläuterungen gehören auch Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert, sowie gemahlene Samen von Guarana, weder geröstet noch anders verarbeitet, hierher.

Typische Waren:Moringa-PulverHibiskusblütenErdbeerblätterGerstengraspulverKonjak-GummiMolokhia

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen …
1212.21 – 1212.29Algen und Tange
andere
UnterpositionZuckerrüben
ZolltarifnummerJohannisbrot (Carob)
ZolltarifnummerZuckerrohr
ZolltarifnummerZichorienwurzeln
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerBienenpollen
Zolltarifnummerunverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sollen
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1212.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1212.99.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1212.99.95.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1212.99.95.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und …
✓andere, also nicht: Algen und TangeDie Ware ist ein pflanzliches Erzeugnis aus Blättern, Blüten, Samen oder Pulver von Pflanzen, etwa Moringa oder Hibiskus. Erkennbar ist sie an der Ausgangspflanze.
✓andere, also nicht: Zuckerrüben, Johannisbrot (Carob), Zuckerrohr, ZichorienwurzelnDie Ware ist eine Pflanzenware der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, etwa Blätter oder Blüten. Erkennbar ist sie an ihrem Verwendungszweck als Lebensmittel oder Zutat.
✓andere, also nicht: JohannisbrotkerneDie Ware ist eine Pflanzenware wie getrocknete Blätter, Blüten, Knollen oder Pulver aus Pflanzenteilen. Erkennbar ist sie an der Ausgangspflanze, etwa an Blättern oder Blüten.
✓andere, also nicht: Bienenpollen, unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht …Die Ware ist eine sonstige pflanzliche Ware, etwa Erdbeerblätter, Hibiskusblüten oder Moringa-Pulver. Erkennbar ist sie an Blättern, Blüten oder Pulver aus Pflanzen.
1212.99.95.90.0Sonstige pflanzliche Waren zur Ernährung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1212.99.95

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1212.99.95.10.0BienenpollenVeterinärkontrolle
1212.99.95.20.0unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sollenEinfuhrkontrolle
1212.99.95.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1212.99.95 eingereiht

33 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland16
Frankreich9
Tschechien2
Rumänien2
Spanien1
Irland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI12354/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um ein grünes Pulver aus getrockneten Blättern des Meerrettichbaumes (Moringa …23.04.2029
DEBTI47614/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um ein grünes Pulver aus den getrockneten, fein gemahlenen Halmen der Gerste …08.02.2029
DEBTI26000/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze oder geschnittene Blätter von Pflanzen der Art Folia …18.08.2028
DEBTI24893/25-1DeutschlandGetrocknete, ganze oder zerkleinerte Hibiskusblüten (Kelche und Außenkelche von Hibiscus sabdariffa L.) ohne weitere …10.08.2028
DEBTI43624/24-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Hibiskusblüten (Blütenkelche von Hibiscus sabdariffa) …13.10.2027
DEBTI40542/24-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um lediglich getrocknete, ganze …13.10.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0?

11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0

€
1212.99.95.90.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
1212.99.95.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
1212.99.95.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 5
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht: a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102; b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002; c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1212.99.95andere: Neben den in den Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, dritter, vierter und fünfter Absatz beschriebenen Waren gehören hierher z. B.: 1. Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert; 2. als Blütenpollen bezeichnete Erzeugnisse, bestehend aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig und Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist; 3. Samen von …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2016/99616.06.2016Ein pulverförmiges Erzeugnis aus getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera), das als Speisezutat, für Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet wird, wurde nach dem Wortlaut der Warennummer 1212.99.95 eingereiht.1212.99.95

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …
C-229/0619.04.2007Nach dem Urteil C-229/06 fallen Kürbiskerne ohne Schale, die ihre Keimfähigkeit verloren haben und für die Backwarenindustrie bestimmt sind, unter die Warennummer 1212.99.80.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1212.99.95

  1. 01.01.20121212.99.95neu eingeführt · aus 1212.99.20, 1212.99.30, 1212.99.70
  2. 01.04.20121212.99.95unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1212.99.95
  3. 01.04.20121212.99.95.10.0neu eingeführt · „Bienenpollen“ · aus 1212.99.95
  4. 01.04.20121212.99.95.90.0neu eingeführt · aus 1212.99.95
  5. 26.07.20191212.99.95.20.0neu eingeführt · „unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sollen“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bienenpollen unter 1212.99.95?

Bienenpollen gehören in die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0 und nicht in diese Zolltarifnummer. Unverarbeitete Aprikosenkerne für Endverbraucher gehören in 1212.99.95.20.0. Diese Seite gilt für die übrigen Waren der Warennummer 1212.99.95, etwa Moringa-Pulver oder Hibiskusblüten.

Gilt ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland unter 1212.99.95.90.0?

Bei der Einfuhr fällt für Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Moringa-Pulver?

Moringa-Pulver gehört in die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0, wenn es pulverförmig ist und aus getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) besteht. Die Ware wird als Speisezutat, zur Zubereitung von Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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