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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungRegistrierung

Warennummer 8708.99.10 – Montageteile für Kraftfahrzeuge

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Hierher gehören Teile und Zubehör für die industrielle Montage von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger sowie von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Aus Stahl gesenkgeschmiedete Teile gehören in 8708.99.93, andere in 8708.99.97. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Art des Teils: Tastaturen, Aluminium-Motorhalterungen, bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane und übrige Teile.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.99.10?

8708.99.10.55.0 umfasst Tastaturen aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, mit Teilen aus Metall und auch mit Teilen aus Kunststoff, mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz, auch bedruckt oder oberflächenbehandelt. 8708.99.10.60.0 umfasst Aluminium-Motorhalterungen mit einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm, einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 250 mm. 8708.99.10.80.0 umfasst bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane. 8708.99.10.90.0 umfasst alle übrigen Teile, die nicht unter 8708.99.10.55.0, 8708.99.10.60.0 oder 8708.99.10.80.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
andere Teile und anderes Zubehör
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit …Diese Seite
ZolltarifnummerTastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz, -auch bedruckt oder oberflächenbehandelt, -auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen, -auch mit aufgeklebter Tastaturfolie, -auch mit ein- oder mehrlagiger Schutzfolie
ZolltarifnummerAluminium-Motorhalterung mit -einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 250 mm, -einer Länge von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm, mit mindestens zwei Befestigungsbohrungen, aus den Aluminiumlegierungen ENAC-46100 oder ENAC-42100 (nach EN:1706), mit folgenden Eigenschaften: -Porosität innen nicht mehr als 1 mm, -Porosität außen nicht mehr als 2 mm, -Rockwellhärte HRB 10 oder mehr, von der bei der Herstellung von Aufhängungssystemen für Kraftfahrzeugmotoren verwendeten Art
ZolltarifnummerBestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane
Zolltarifnummerandere

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8708.99.10

PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · JapanEinfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurEinfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8708.99.10?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 8708.99.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8708.99.10

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8708.99.10 bis 8708.99.97andere: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Positionen 8702 bis 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Position 9401 oder 9404).

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8708.99.10

Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 3 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20268708.99.10.55.0neu eingeführt · Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz, -auch bedruckt oder oberflächenbehandelt, -auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen, -auch mit aufgeklebter Tastaturfolie, -auch mit ein- oder mehrlagiger Schutzfolie

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8708.99.10

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 8708.99.10 für Tastaturen, Motorhalterungen oder Mobilkrane-Bauteile?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Art des Teils. Tastaturen fallen unter 8708.99.10.55.0, Aluminium-Motorhalterungen unter 8708.99.10.60.0, bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane unter 8708.99.10.80.0 und alle übrigen Teile unter 8708.99.10.90.0.

Gibt es bei der Einfuhr aus Japan unter der Warennummer 8708.99.10 eine Präferenz?

Ja, bei der Einfuhr aus Japan gilt unter der Warennummer 8708.99.10 eine Präferenz in Verbindung mit der Endverwendung. Ob sie für eine Einfuhr in Betracht kommt, hängt von der Endverwendung der Ware ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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